Welche Immobilien-AfA gilt für den Erben? Neubeginn der AfA oder Fortführung?

Liebe Forumsmitglieder,

Es geht um die Festsetzung der Immobilien-AfA im Erbfall. Der Erblasser hatte aufgrund des Errichtungsdatums (1999) folgende degressive AfA angewendet: 8 Jahre lang 5 %, dann 6 Jahre: 2,5 %, usw.

Mein Ratgeberbuch führt aus, dass ein Erbe in die Stellung des Rechtsvorgängers eintritt, und er dessen Anschaffungskosten fortschreiben kann. "Es werden stets die ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers abgeschrieben und nicht etwa der Zeitwert zum Eigentumsübergang" An anderer Stelle heißt es: "Die Abschreibungsdauer beginnt für jeden Käufer neu, auch wenn der Voreigentümer die Immobilie bereits voll abgeschrieben hatte."

Die ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen im Jahr 2000 z.B. 200.000 Euro. Bis zum Todesjahr 2005 hat der Erblasser 5 Jahre lang degressiv mit 5% abgeschrieben.

Was gilt nun für den Erbe ? A) Für den Erben beginnt die Abschreibung wieder neu (also ab Datum des Besitzübergangs in 2005 für zunächst 7 Jahre 5%, dann 6 Jahre 2,5% usw.)

oder

B) Der Erbe tritt in die laufende Abschreibung des Erblassers ein, der ja bereits seit dem Jahr 2000 5 Jahre lang mit 5% abgeschrieben hat, so dass der Erbe nun weitere 2 Jahre den 5%-Abschreibungssatz nutzen kann. (also in diesem Beispiel bis 2007) und danach kann er 6 Jahre lang zu 2,5% abschreiben usw.

Besten Dank für Eure Hinweise!

Erbe, erbrecht, Finanzamt
Darf der Arbeitgeber Sachen in Rechnung stellen, die man versehentlich kaputt gemacht hat?

Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich habe in Februar bei einem Juwelier angefangen, bin aber Anfang März zum Monatsende gekündigt worden. Ich kam mit der Chefin nicht zu Recht und dann bin ich versehentlich an eine Glastür, die offen stand ! , dran gekommen und es entstand ein Riss. Ich sollte dann nach Hause gehen und der Chef sagte wir reden nächste Woche weiter. Es kam dann die Kündigung nach Hause und dass ich bis zum Monatsende auch frei gestellt bin. Heute bekam meine Abrechnung zu geschickt, allerdings mit der Überraschung dass er mir die Glasscheibe in Rechnung stellt und auch noch eine Großuhr, wo ich am Anfang ebenfalls dran gekommen bin. Da waren die Zeiger lose. Zusätzlich will er die Verpackung auch in Rechnung stellen, da ich die angeblich eigenmächtig entsorgt hätte. Ich hatte mit einer Kollegin damals den Auftrag zu gucken, ob alle Verpackungen noch da sind und welche weg können. Ich fragte sogar noch die Chefin, ob sie die Liste (da hatten wir alle notiert) haben möchte und was ich mit den Verpackungen machen sollte. Sie sagte ich sollte alle entsorgen. Wäre es nicht ihre Aufgabe gewesen an die defekte Uhr zu denken?

Die Frage ist darf er mir das alles überhaupt in Rechnung stellen? Ich war da schließlich angestellt und das muss doch die Versicherung übernehmen. Dafür ist sie doch da oder nicht? Bitte um Hilfe!

Danke im Vorraus!

arbeitsrecht, gehalt
Bank akzeptiert keinen vorläufigen Ausweis und sperrt Konto aufgrund fehlender Dokumente

Hallo,

meine Bank hat mein Konto gesperrt. Begründung: es läge kein aktueller Ausweis vor und ich hinge seit einem halben Jahr mit der Einsendung einer Kopie hinterher. Dies stimmt so jedoch nicht, ich habe Ende Dez. eine Kopie gefaxt, diese wurde nicht kommentiert. Somit ging ich davon aus, dass alles in Ordnung ist. Heute hieß es, es wäre nichts da (Sendebericht liegt dort vor!!!) und per Fax wäre das eh immer ganz schlecht, da man nur selten etwas erkennen könne. Jedoch hat mich bis heute niemand darüber informiert, dass das Fax unleserlich war oder nicht angekommen ist! Im Februar lief der Ausweis ab und ich habe heute einen vorläufigen eingereicht, sprich ca. einen Monat ein Konto geführt, das nicht offiziell identifizierbar war. Die Bank begründet die Sperre jedoch eben damit, dass ich NIE einen Ausweis eingereicht hätte. Ich bin seit fast 15 Jahren Kundin. Noch besser ist, dass die Bank nicht nur das Konto sperrte, sondern auch den Dispo kürzte (??) und meinen vorläufigen Ausweis ablehnte ("Das machen wir so nicht!!"). Ich kann aber nichts daran ändern, da ich aktuell auf den Hinweis unseres Bürgeramts warte bezüglich der Abholung meines neuen Ausweises. Ohne "richtigen" Ausweis bleibt das Kt. gesperrt. Ich kann das Verhalten in Stücken nachvollziehen, empfinde die Dispokürzung und Ablehnung meines Ausweises jedoch als recht merkwürdig. Ist dies so rechtens?

Bank
kann ich den wiedereinbau eines gaszählers selbst über die gasgag beantragen?

hallo, vor 4 jahren ließ ich meinen gaszähler ausbauen. nun beschloß ich auf gas zurück zu kehren - ich erkundigte mich überall und bekam ab und zu dieselbe antwort, aber im großen und ganzen sagte jeder was anderes zur vorgehensweise - auch meine hausverwaltung, die bekannt dafür ist, alles zu ignorieren (auch mängel), wenngleich sie telefonisch erstmal bemüht tun.seit 2 monaten nicht mehr wohne sondern hause wie ein messi - aber der hat meist wenigstens noch ein sitzplatz irgendwo (küche ausgebaut, decke gespachtelt u.gestrichen, wz-möbel verkauft, u.whg voll mit material und werkzeug: betreten auf eigene gefahr, kaffee u. nahrung nur noch im stehen-überall nur noch dreck und mief. denn die ganze whg. mache ich neu -allein!) ich dreh fast durch. ein haustechniker war vergangene woche da, er hätte auch die leitung auf dichtheit prüfen können, wenn er davon gewußt hätte und wollte gleich einen nachtermin machen,um dann auch gleich diese gassteckdose zu stetzen. aber was ist mit dem gaszähler? er telefonierte und meinte, den müsse die HV neu beantragen. nichts passiert! kann ich jetzt selbst aktiv werden?jeder tag verzögerung kostet mich geld und nerven. ich hätte einfach machen sollen-sagt inzwischen jeder-ehrlichkeit wird wieder bestraft. ich wollte nur ein "ok" -kein geld.ich verzweifle, wollte in 4 wochen wieder etwas arbeiten u.pflege meine meine mom... dank im voraus!

Hausverwaltung, Mietrecht