Ebaykauf: Habe ich ein Recht auf Preisminderung? Angebliche Neuware hat einen Fehler!

3 Antworten

kaum gebraucht

Wenn das ein Kauf von privat war, ist ein Recht auf Preisminderung in keinem Falle gegeben:

Erstens ist die Ware als gebraucht beschrieben worden und es muß mit Gebrauchsspuren gerechnet werden. Wieso da über Eigenschften getäuscht wurde vermag ich nicht zu erkennen.

Zweitens -und das ist der wirklich heikle Punkt- kann auch Neuware einen Fehler haben. Ich habe vor Jahren mal bei S.... eine Digitalkamera gekauft deren Netzteil defekt war. Auf meine Frage, ob derartige Bauteile denn nicht vom Hersteller auf Funktion geprüft werden bekam ich die Antwort, dass das zu teuer sei. Lieber nehme man Reklamationen in Kauf. Es kann daher durchaus sei, dass Dein Tablet schon von Anfang an defekt war. Die Bezeichnung "Neuware" hilft Dir also nicht weiter.

Ich bin nicht Deiner Meinung. Ich finde wenn eine gebrauchte Ware als Neuware deklariert wird, sollte sie fehlerfrei sein. Daher sollte eine Preisminderung drin sein.

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@suedlaender

Das ist eben Dein Irrtum: "Neuware" bedeutet nur dass sie nicht gebraucht ist, sonst nichts und noch nicht mal das ist Dir hier zugesichert worden. Wenn Du anderer Ansicht bist, dann geh zum Anwalt und laß Dir da für teuer Geld die gleichlautende Info geben. Den Anwalt wirst Du ohnehin brauchen wenn der Verkäufer nicht freiwillig zahlt. Ich würde an der Stelle des Verkäufers keinen Cent herausrücken. Wenn Du wirklich wegen 40 Eiern klagen willst, dann google mal, wie hoch Dein Prozeßkostenrisiko ist. Du wirst erstaunt und noch erstaunter wenn ich Dir jetzt sage, dass zu den dort ausgewiesenen Kosten alle Auslagen, z.B. für einen Sachverständigen, noch dazu kommen!

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@suedlaender

wenn eine gebrauchte Ware als Neuware deklariert wird, sollte sie fehlerfrei sein

Nein. Sie muss die zugesicherten Eigenschaften besitzen.

Fehlerfreiheit ist eine Eigenschaft, die sogar der Gesetzgeber aus all seinen Gesetzen und Verordnungen herausgelassen hat.

Wie du selbst schreibst, ist die Ware bereits gebraucht und benutzt worden. Daran ändern auch Euphemismen wie "wenig" oder "kaum" nichts.

Eine "absolut neuwertige Neuware", die benutzt (wenig) wurde, ist eine benutzte Ware. Was auch sonst?

Daher sollte eine Preisminderung drin sein.

Klar. Du musst sie halt durchsetzen, und im Extremfall muss der Richter auch deiner Ansicht sein.

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@Privatier59

Ich habe das Prozeßkostenrisiko mal ausgerechnet: Bei beiderseitiger Anwaltsvertretung sind das 271,35 EURO und da könnten locker nochmal 300 bis 500 EURO für einen Sachverständigen draufkommen. Echt lohnend für den Verlierer!!

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@EnnoBecker

Noch hoffe ich auf eine gütliche Eingung. Sonst werde ich meine Rechtsschutzversicherung einschalten.Ich bin versichert und werde eine Ertberatung beantragen. Diese wird klären ob es Sinn macht weiterzumachen. Auf jeden Fall hätte auf den Fehler darauf hingewiesen werden müssen.

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  1. Wäre der Privatverkäufer bei einem nach mängelfreiem Übergang aufgetretenen bzw. reklamiertem Sachmangel mit wirksam vereinbartem Gewährleistungsausschluss auch aus Haftung entlassen.

  2. Besteht kein Anspruch auf Minderung, sondern Nacherfüllung: § 439 BGB :-O Würde die Reparatur verweigert, können beide nur vom Vertrag zurücktreten.

G imager761