Folgende Frage: Unverheiratetes Paar baut zusammen Haus. Trennung

3 Antworten

Da verwechselst Du zwei Dinge: Die Vermögensverhältnisse hast Du uns ja mitgeteilt, die sind 50/50. Die ganz andere Frage ist, ob es diesbezüglich Ausgleichsansprüche gibt und da betritt man ein Minenfeld: Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen die ganz genau diesen Fall betreffen.

Man behilft sich mit allgemeinen Rechtsinstituten wie der ungerechtfertigten Bereicherung und der BGB-Gesellschaft. Da stellt sich hier zwangsläufig die Frage nach den gegenseitigen Beiträgen zum gemeinschaftlichen Zusammenleben. Wer hat die Kinder betreut? Etwa die Freundin? Hat die denn in dieser Zeit einen Beruf ausgeübt? Ist die für die Kinderbetreuung bezahlt worden von Dir?

Alleine diese Fragen zeigen Dir, wie der Hase läuft, auf eine Gesamtabrechnung hinaus nämlich und es kann sein, dass Deine Ausgleichsansprüche bei Null liegen.


Zunächst könne die "Schwiegereltern" von deiner Lebensgefährtin ihr Darlehen hälftig zurückfordern, da dessen Geschäftsgrundlage entfiel.

Je nachdem, wer von euch mit den Kindern weiterhin im Haus leben soll, wäre deren berechtigte Forderung von 65.000 EUR zzgl. Zinsen eher nur durch Verkauf ihres Miteigentumsanteils realisierbar sein.

Außerdem schuldet sie der Bank gegenüber als Kreditnehmerin vertragliche Hypothekenlast, auch gesamtschuldnerisch, also allein und in voller Höhe.

Ebenso als grundbuchliche Miteigentümerin die hälftigen weiteren Lasten (Steuern, Versicherungen, kommun. Abgaben, Reparaturen,...) wovon sie sich hiervon 1/2 fiktiver Mieteinnahmen abziehen kann.

Im Ergebnis kann man ihr da Eigentumsübergang bewirken.

G imager761

Es geht mir hauptsächlich um die Frage ob ich an die 130000 rankomme.