Schulden eintreiben! Was zählt als Beweis ? Wie vorgehen ? Vergleich ?
Hallo! Ich brauche dringend mal Hilfe und einen guten Rat. Ich habe meinem Exfreund über mehrer Jahre Geld geliehen, immer mit der Aussage von Ihm dass ich alles zurück bekomme. Jetzt sind wir getrennt und er weiss natürlich nichts mehr davon. Ich habe ihm eine Mahnung mit der Restsumme geschickt und plötzlich hat er sich gemeldet. Ich habe natürlich nichts schriftlich aber zum Beispiel Kontoauszüge wo ich ihm was überwiesen habe und die Autoversicherung lief auch auf mich und wurde dann auf ihn übertragen. Zählt denn sowas als Beweis? Er meint er hätte einen Anwalt gefragt und dieser hat gesagt dass Kontoauszüge und Versicherungsschreiben kein Beweis sind und vor Gericht keine Anerkennung finden, aber ich kann ja nur 1 Auto fahren und in Überweisungen steht ja eindeutig die Summe und an wen es ging. Im Führerescheinvertrag steht auch er drinn und ich habe es gezahlt, da brauch er wohl laut seinem Anwalt auch nichts befürchten. Ist das denn richtig oder habe ich mit Auszügen genug Beweise??Und einpaar mal hat er auch was gezahlt, das ist doch euch eine Form von Schuldgeständniss oder?
Kennt denn jemand Fälle die vor Gericht gelandet sind?? Er hat mir jetzt angeboten von noch offenen 7000 Euro, 4200 in Raten zu zahlen. Würdet ihr das annehmen??
Vielen Dank!!! Und Sorry, das passiert mir nie wieder!!!
2 Antworten
Einer Geldzuwendung sieht man den Zweck nicht an. Wenn Du etwas an ihn überwiesen hast, dann braucht das kein Darlehen gewesen zu sein. Es könnte sich auch um eine Schenkung handeln. Oder schlicht um Deinen Beitrag zum Zusammenleben, also um eine Art Haushaltsgeld. Bei dieser dünnen Beweislage mußt Du für jeden Cent dankbar sein den Du zurück bekommst. Ich hoffe für Dich, dass das Rückzahlungsangebot schriftlich gemacht wurde, ansonsten steckst Du schon wieder in Nachweisproblemen. Und sei Dir mal darüber bewußt, dass eine Zusage noch nicht bedeutet, dass die auch eingehalten wird!
Wenn Du den Weg des geringsten Widerstandes gehen möchtest, würde ich Dir empfehlen, die Ratenzahlung anzunehmen und dieses aber schriftlich zu vereinbaren.
Du erhältst zwar nicht die volle Summe, aber lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach, oder ?