Rückzahlung bei Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung

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Hallo Roli1, wenn Dir das Grundsicherungsamt die Grundsicherung "ganz normal" auszahlt, also nicht auf Darlehensbasis, dann mußt Du sie natürlich nicht zurückzahlen. das Sozialamt wird dann nur Deine Zahlungen einstellen. Wurden die Leistungen auf Darlehensbasis gewährt, dann kommt dann die Rückzahlung.

OK. Besten Dank für die wertvolle Information.

Schönes Osterfest.

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