Darf Witwe Stromvertrag kündigen, wenn Ehegatte verstorben ist?

2 Antworten

Erbe ist eine Gesamtrechtsübertragung. Solange Verträge nicht höchstpersönlicher Natur sind -womit dann die Geschäftsgrundlage wegfällt- müssen sie eingehalten werden. Schau in den Stromliefervertrag. Da steht bestimmt etwas dazu.

Übernimmt Sie den Vertrag automatisch, wenn sie in der Wohnung wohnt?

Richtig - inwiefern nach dem Tod des Vetragspartners Beendigung des Vertrages erklärt werden kann, egäbe sich aus dem anwendbaren Tarif vorliegenden Vertrags.

Laufzeitverträge wären nur ordentlich zum Vertragsende kündbar oder übertragbar; "normale" Versorgerverträge beenden - wenigstens die mir bekannten Versorger in NRW - nach Vorlage der Sterbeurkunde ihres Kunden unbürokratisch.

G imager761