Wird bei einem Bafög das Haus der Eltern als Vermögen angerechnet?

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Wenn das Haus von den Eltern bewohnt wird, ist es Vermögen der Eltern und wird nicht angerechnet .Auch die Schulden der Eltern (hier das Hausdarlehen) werden nicht berücksichtigt. Nur Vermögen des Auszubildenden wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 5200 EUR übersteigt.

Falls die Eltern das Haus vermieten, würden die Einkünfte aus der Vermietung berücksichtigt, da diese dann zum Einkommen der Eltern gehören. In diesem Fall würden die Zinsaufwendungen (nicht aber die Tilgung) die Einkünfte aus Vermietung verringern.