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moltone

Beiträge: 1

Registriert: 7. Feb 2020, 19:47

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Beitragvon moltone » 7. Feb 2020, 20:12

Ich betreibe seit 7 Jahren mit einem Partner zusammen eine Band als GbR. Da wir einen Plattenbertrag haben und auch regelmäßige Einnahmen erzielen aus Gagen und Tantiemen haben wir uns seiner Zeit entschlossen die Band als gemeinsamen "Betrieb" anzumeden. Leider ist nach 7 Jahren noch kein Totalgewinn zu erkennen, da die laufenden Kosten doch immens sind. Das Finanzamt hat nun zunächst die Steuerbescheide von 2017 und 2018 und im Nachgang auch den ersten von 2013 unter Vorbehalt gestellt, bis zur entgültigen Klärung einer Gewinnerzielungsabsicht.

MEINE FRAGE: Wenn es uns nicht gelingt kurzfristig in die (Total)Gewinnzone zu drehen, mit welchen Forderungen des Finanzamts müssen wir im schlimmsten Fall rechnen

UND:Wenn wir den Betrieb nun einstellen würden, würden sich mögliche Forderungen des Finanzamtes damit abwenden lassen?

Ich freue mich wenn jemand hier zu dem Thema Rat weiß.

VIELEN DANK!

einkommensteuer, Gewerbe, Künstler
50% Anstellung + Honorar, wie Einkommensteuer berechnen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

September 2019 beende ich meine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und habe nun verschiedene Arbeitsmöglichkeiten.

Ich möchte auf 50% in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Eine 50% Stelle hat ca. 1500 Brutto monatlich. Mir wurden nun von zwei verschiedenen Arbeitgebern Honorarstellen angeboten, wenn ich beide annehmen würde wäre ich monatlich bei ca. 680 Euro (Somit fällt die Übungsleiterpauschale weg).

Je nachdem wieviel Einnahmen bei den Honorarstellen für mich lohnen, kann ich die monatlichen Einnahmen verringern oder erhöhen.

Nun meine zwei Fragen:
Meine Sozialabgabe werden ja dann von der 50% Stelle ja übernommen.

Wie kann ich am besten ausrechnen, wieviel Einkommensteuer ich am Ende des Jahres für die Honorarstellen zahlen muss?
Rechne ich ALLE meine Einnahmen zusammen und schaue was Brutto dabei raus kommt oder wie muss ich das rechnen ... ?

Und die andere Frage ist, wieviel Honorartäigkeit lohnt sich für mich?

Ich habe versucht diese Fragen selber zu beantworten, jedoch finde ich nicht passendes.

Ein anderes Thema ist noch, dass ich ein Kleingewerbe als Fotografin habe. Ich werde dieses und nächstes Jahr kaum einnahmen haben (ca. 1000 Euro vielleicht) lohnt sich das Kleingewerbe oder lohnt es sich für mich steuerlich mich abzumelden?

Ich bedanke mich herzlichst für die Antworten.

einkommensteuer, Finanzamt, Honorar, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern
Steuererklärung Studentin verheiratet kein Einkommen?

Hallo liebe Experten,

ich habe einige Fragen in meinem Kopf und hoffe, dass ich hier die Antworten darauf kriegen kann. Ich habe mich mit dem Thema Steuererklärung befasst, und bei meiner Recherche sind bei mir einige Fragestellungen entstanden:

  1. Ich gebe zum ersten mal eine Steuererklärung ab. Jedoch sah ich, dass ich im Jahr 2015 keine Steuern bezahlt habe, da wenig verdient hatte. Daher dachte ich mir, dass ich im Jahre 2015 eine Einzelveranlagung wähle und bei meiner Frau, die nur studiert und kein eigenes Einkommen hat, und der Studium ihre 2.Ausbildung ist, eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auswähle um es auf 2016 zu übertragen. Meine Frage nun: Kann man bsp: 2015 angeben, dass man EInzelveranlagung und in 2016 eine Zusammenveranlagung möchte? Oder muss man extra einen Antrag stellen?
  2. Es gibt ja diese Telefon und Internetkosten die man im Jahr 240€ absetzen kann. Meine Frage: WIll das Finanzamt unbedingt einen Beleg dafür? Dass Studenten Internet und Telefon brauchen steht ja ausser Frage. Mein Kollege meinte, dass er ohne Beleg nur 70€ im Jahr angegeben hatte, und das Amt das nicht akzeptiert habe. Die sollen auch nicht angeschrieben haben, dass sie dafür ein Beleg wollen. Sie sollen einfach nicht akzeptiert haben.
  3. Das selbe gilt für Bibliotheksfahrten an einem Samstag wo man sich mit den Mitstudentin traf um zu lernen. Wie soll man das belegen. Kann man ja nur schätzen für Aufwendungen für Verpflegung etc.
Student, einkommensteuer, Steuererklärung
Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?

Ich bin am 09.08.2017 rückwirkend zum 01.10.2016 verrentet worden. Es handelt sich um eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.

Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten. Vom 06.04.2017 bis 01.08.2017 erhielt ich Krankengeld. Seit dem 02.08.2017 bekomme ich Rente.

Im Rentenbescheid wurde dies wie folgt aufgelistet: Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird". Für diese Zeit habe ich ja volle Lohnzahlung durch meinen AG erhalten, knapp 3.000 Euro brutto im Monat. Ich habe jedoch nur eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Um diese Zeit bzw. Sachverhalt geht es mir eigentlich bei meinen später folgenden Fragen.

Ab April 2017 hatte ich Krankengeld erhalten, was teilweise wieder durch die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse ausgeglichen wurde. Ab August 2017 bekam ich dann Rente.

Ich hatte zum Zeitpunkt des Rentenbescheides, den 09.08.2017, meine Einkommensteuererklärung für 2016 schon beim Finanzamt abgegeben und auch danach nicht mehr geändert:

Jetzt komme ich zu den Fragen:

Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.

Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern? Macht dies Sinn?

Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurürck? Evtl. auch Lohnsteuer und Soli? Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? Oder gibt es irgendwelche andere Gründe? Oder ist dies doch möglich?

Vielen Dank!

Rente, einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, krankenkasse, Sozialversicherung
US-Bürger und Deutscher lebt ausschließlich in Deutschland - Steuerliche Mehrbelastung?

Kann man die steuerliche Mehrbelastung beschreiben, wenn Einkünfte ausschließlich in Deutschland erzielt werden (Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG))?

Jährlich muss eine amerikanische Steuererklärung (nur federal tax, Form 1040) abgegeben werden neben der deutschen Steuererklärung. 

Kann man die steuerliche Belastung auf den einfachen Nenner bringen, dass in Summe nicht mehr Steuern zu zahlen sind in D oder den USA, als die höchste Steuerbelastung in D oder USA?

Beispiel: Doppelte Staatsbürgerschaft (US/D) & Wohnsitz ausschließlich in D. Gesamtbetrag zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG) von 130.000,00 EUR in D unterliegen dann einer ca. 37,43% Steuerlast. (vgl. https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?

>> Da diese Steuerlast (48.660,82 EUR (Einkommensteuer: 46.124,00 EUR + 2.536,82 EUR Solidaritätszuschlag)) höher ist als wenn dieser Betrag ausschließlich in den USA zu versteuern wäre, fallen keine zusätzlichen Steuern in den USA an. 

Die Steuerlast in den USA wäre auf 140.000,00 USD 39.186,15 USD (Effektive Tax Rate 27.99%) und damit geringer als in Deutschland gewesen. Ist das so richtig?

DBA, Doppelbesteuerung, einkommensteuer, USA
Wie einkommensteuerpflichtige Einnahmen bei Freelancer-Plattform upwork errechnen?

Hallo liebe finanzfrage-Community, ich (Kleinunternehmer) bin seit einigen Wochen auf der Freelancer-Plattform Upwork tätig. Jedoch ist mir nicht ganz klar, wie meine dortige Tätigkeit einkommensteuerrechtlich erfasst werden muss. Nehmen wir an ich einige mich auf upwork mit einem Klienten auf die Leistungserbringung in Höhe von 600 €. In diesem Fall zieht upwork Gebühren und Umsatzsteuer von diesen Betrag ab und überweist wir den Restbetrag:

600 € Kosten für meinen Kunden -110 € Servicegebühr upwork -20,9 € Umsatzsteuer = 469,10 € Überweisungsbetrag

Muss ich nun in meiner Steuererklärung die 600 € als Einnahmen ansetzen und hiervon die Servicegebühr inklusive Umsatzsteuer als Kosten abziehen? Oder setze ich die überwiesenen 470 € als Einnahmen an und ziehe hiervon die Servicegebühr inklusive Umsatzsteuer ab? In der unten verlinkten Antwort auf eine ähnliche Frage klingt es für mich so, als müsste nur der Überweisungsbetrag in Höhe von 470 € angerechnet werden.

Ich wäre sehr dankbar falls mir jemand dabei helfen könnte, diese Unklarheiten zu beseitigen. Ich habe bereits den folgenden Artikel auf dieser Seite gelesen, konnte hiermit jedoch nicht meine Fragen vollständig beantworten: https://www.finanzfrage.net/frage/wie-bei-freelance-arbeit-auf-upwork-einnahmen-festhalten-und-umsatzsteuer-dokumentieren

Vielen herzlichen Dank schon mal im Voraus.

einkommensteuer, Freelancer, Steuererklärung
Einige Fragen bzgl. Abfindung, Krankengeld und der Steuererklärung?

Guten Tag,

AN erhält bis 31.08.2017 folgende Bezüge aus Angestelltentätigkeit:Siehe Anhang 1

AG hat Entgeltfortzahlung bis 19.09.2017 zu leisten, anschließend besteht Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse - voraussichtlich bis zum Ende des Jahres!Stundenlohn beträgt 14,35 € brutto.

Im Laufe der Krankheit erhält AN Kündigung > Kündigungschutzklage > gerichtlicher Vergleich! Auflösung Arbeitsverhältniss zum 30.09.2017 mit folgenden Werten.

  1. Abfindung ~ 2500 € brutto.
  2. Resturlaub 11 Tage inkl. Urlaubsgeld für 18 Tage in Höhe von 25% = 1800 € brutto.
  3. Mehrarbeitsvergütung i.H.v ~ 400 € brutto.

Zudem muss der AG vom 01.09.2017 - 19.09.2017 aufgrund Entgeldfortzahlung ordnungsgemäß abrechnen. In diesem Falle sollten das 98 Stunden x 14,35 € = ~ 1400,00 € brutto sein.

  • Kann mir aufgrund dieser Daten jemand den "genauen" Krankengeldanspruch in netto pro Tag berechnen? Also was der AN ab 20.09.2017 pro Tag erhalten wird.

    • Ich habe versucht, den Auszahlungsbetrag im Oktober im Rahmen meines Verständnisses grob durchzurechnen, kann diese Rechnung so in etwa stimmen?Siehe Anhang 2

    • Zu guter letzt noch eine Frage, ist es hier jemanden möglich zu sagen, ob mich bei der Abgabe der Steuererklärung für 2017 eine Hohe Nachzahlung oder womöglich sogar nochmals eine Erstattung erwartet? Werbungskosten sind eigentlich bei 0, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzliche RV und KV - die letzten beide Jahre habe ich bei gleichen Einkommen etwa 60 - 80 € erstattet bekommen - aber dort hatte ja auch vom 01.01 - 31.12  ein Arbeitsverhältnis bestanden.

Gerne liefere ich falls nötig, auch weitere Details.

Vielen Dank im voraus!

Bild zu Frage
Abfindung, einkommensteuer, Krankengeld, krankenkasse, Steuererklärung, Arbeitsunfähigkeit
Wie versteuere ich meine Einnahmen über die Plattform Upwork richtig?

Hallo, ich habe gerade damit begonnen, neben meinem Studium regelmäßig Geld über die Freelance-Jobvermittlungs-Plattform Upwork zu verdienen, und bin mir nicht ganz im Klaren, inwieweit ich an meine Auftraggeber Rechnungen stellen muss, inwieweit ich buchführen muss, und welche Steuern ich zahlen wann und wie zahlen muss. Ich hatte mit Steuern noch nie was zu tun, und bin mir auch noch einiger Internetrecherche nicht ganz sicher, welche Schritte ich jetzt gehen muss.

Ich habe mich schon im letzten Sommer bei Upwork angemeldet, und für einen einmaligen Übersetzerjob in den Niederlanden und einen regelmäßigeren Übersetzerjob in den USA seit dem ungefähr 600 USD verdient. Seit einem Monat habe ich nun einen neuen Auftraggeber aus Deutschland, für den ich hoffentlich längerfristig als Texter arbeiten kann. Generell sind in den meisten Monaten mit ca. 1200-1300 USD Einnahmen zu rechnen, welche in vereinzelten Monaten wie in den Semesterferien aber auch mal höher ausfallen könnten.

Über Upwork erhalte ich ja regelmäßig eine Rechnung, die den Gesamtbetrag meiner Einnahmen durch den Auftraggeber anzeigt. In einer zweiten Rechnung wird dann die Upwork Service Gebühr aufgeführt, und darauf dann auch noch ein VAT berechnet.

Meine Internetrecherche hat bis jetzt ergeben, dass ich als Texter bzw. Übersetzer in die Kategorie Freiberufler zähle und deshalb keine Gewerbesteuer zahlen muss. Wenn ich es richtig verstehe, profitiere ich ab einem Maximaleinkommen von 17.500 € im Jahr auch noch von der Kleinunternehmerregelung, und komme somit auch um die Umsatzsteuer herum?

Als absoluter Laie bin ich jetzt leider etwas ratlos, welche Schritte ich denn unternehmen muss.

  1. Ich gehe davon aus, ich sollte dringend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen? Ist es ein Problem, dass dies noch nicht geschehen ist? Wie sollen Angaben über voraussichtliches Einkommen gemacht werden, wenn das auf Upwork so spontan und unsicher ist?

  2. Muss ich nun selber noch Rechnungen an meine Auftraggeber stellen, oder sind die Rechnungen von Upwork ausreichend für alle weiteren Schritte?

  3. Wie sollte ich nun buchführen, bzw. welche Dokumente muss ich erstellen oder sammeln? Muss ich die Verdienste der einzelnen Auftraggeber aufsplitten, oder reicht der monatliche Gesamtbetrag?

  4. Welche Steuern treffen nun noch auf meinen Fall zu. Die Einkommenssteuer? Die Mehrwertsteuer? Die Umsatzsteuer greift, sobald ich die 17.500 € Marke überschritten habe?

  5. Wie sieht es mit anderen Zahlungen wie Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung aus? Was ist für mich Pflicht, bzw. was ist sinnvoll?

  6. Ist es ein Problem, dass ich nun schon mit der Arbeit begonnen habe, mich aber um jegliche Steuerfragen nicht gekümmert habe?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir irgend jemand mit diesen Fragen etwas weiterhelfen kann, ich habe leider etwas den Faden verloren!

Liebe Grüße

einkommensteuer, Freelancer, Freiberufler, Umsatzsteuer
Steuerbescheid: Knapp 500€ Nachzahlung in Steuerklasse 2?

Guten Abend,

meine Mutter hat heute den Steuerbescheid für die Steuererklärung 2016 erhalten und muss unerwartet knapp 500€ nachzahlen - für sie ein großer Schock, da sie bislang immer Rückerstattungen bekommen hat. Ich muss zunächst anmerken, dass ich selbst keine Erfahrung mit Steuerangelegenheiten habe, und meine Mutter als Migrantin sich ebenfalls schwer tut, das Ganze nachzuvollziehen.

Was ich aber soweit als Ursache für die geforderte Nachzahlung verstanden habe, ist dass ihr zu versteuerndes Einkommen gestiegen ist, sodass die festzusetzende Einkommenssteuer nun knapp doppelt so hoch ist. Laut der "Bundesministerium der Finanzen"-Website liegt die Einkommenssteuer für Personen mit einem Einkommen von 13.670 - 53.665€ bei 1.112€. Meine Mutter kam 2016 auf ein zu versteuerndes Einkommen von 14.333€, womit sie im Vergleich zu den Vorjahren sozusagen eine Stufe "höher" gerutscht ist. Zum Vergleich: 2015 lag das zu versteuernde Einkommen bei 12.248€, die festzusetzende Einkommenssteuer damit nur bei 670€, da sie unter die Gruppe 8.473 - 13.469€ fiel.

Demnach ist die Forderung für mich zwar zahlenmäßig nachvollziehbar, aber einige Fragen bleiben dennoch offen. Wurden während des Jahres 2016 die monatlichen Steuerabzüge deshalb so niedrig gehalten, weil meine Mutter sonst auch immer in den Besteuerungsbereich von 8.473 - 13.469€ fiel? Warum wurden nicht direkt mit dem Monatslohn mehr Steuern abgezogen? Dass die festzusetzende Einkommenssteuer bei ihr von einem aufs nächste Jahr von 670 auf 1.112€ steigt, kann das Finanzamt vielleicht nicht vorhersehen. Aber gibt es dann nicht Unmengen an Menschen, die nur wegen ein paar Euro mehr Jahreslohn auf einmal ähnlich hohe Nachzahlungsforderungen erhalten? Nur wegen dieses gestaffelten Systems? Und auf welcher Grundlage werden die monatlichen Steuerabgaben dann festgesetzt? Mir scheint, man hat auf Grundlage des Vorjahrs abgezogen, und nun muss meine Mutter bei ihrem eher kleinen Einkommen die fehlenden 483,62€ auf einmal stemmen. Hat das wirklich seine Richtigkeit?

Ich hoffe die Angaben waren verständlich. Vielen Dank für jede Antwort.

einkommensteuer, Nachzahlung, steuerbescheid, Steuererklärung, Steuern
Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?

Was ist alles bei folgendem Fall zu beachten:

Minijob unter 450,- € brutto/Monat und gleichzeitig Midijob unter 850,- € brutto/Monat bei unterschiedlichen Arbeitgebern und gleichzeitig selbständig als Kleinunternehmer geschätzt bis zu 600,- € Umsatz/Monat

Für die Einkommenssteuer: Sind hierfür alle Einkünfte (Minijob, Midijob und Selbständigkeit) heranzuziehen?

Kann für den Minijob die 2 % Pauschsteuer veranschlagt werden, so dass man diese max. 450,- € nicht bei dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigen muss?

Ist bei der Lohnsteuerklasse irgendwas zu beachten? Können Mini- und Midi-Job beide unter der Lohnsteuerklasse 1 laufen?

Die Sozialversicherungen sind ja über den Midijob abgedeckt. Da Mini- und Midijob zusammen auf über 850,- € kommen, werden jedoch für beide Sozialversicherungsabgaben fällig, richtig?

Ab wann müsste man sich für die Selbstständigkeit zusätzlich versichern, falls die Einnahmen aus der Selbständigkeit steigen? Gemessen am Umsatz oder am Zeitaufwand?

Darf man den beiden Arbeitgebern des Mini- und Minijobs zusätzlich dazu selbständige Leistungen in Rechnung stellen, wenn sich die Selbständigkeit nicht ausschließlich aus diesen Leistungen ergibt sondern auch noch andere Kunden bedient werden. Muss das in einem gewissen Verhältnis zueinander sein? Also die anderen Kunden überwiegen? Wenn ja, welche Maßeinheit (Entgelt oder Zeitaufwand) ist dafür ausschlaggebend?

Noch irgendwas zu berücksichtigen, das noch nicht angesprochen wurde?

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Sozialversicherung

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