Freiberufler + Sebstständig mit Gewerbe + Minijob?

3 Antworten

Minijob 12*450,-, da stellt sich nur die Frage ob der Arbeitgeber den pauschla versteuert (2 %), oder über Steuerklasse abrechnet (Du musst ihm Deine Steuer-ID geben.

Wenn über Steuerklasse abgerechnet wird, wird Dir zwar keine Lohnsteuer abgezogen, aber es müsste in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden.

Unklar: was ist denn Diene freiberufliche Tätigkeit?

Was ist die gewerbliche Tätigkeit?

Sind für die beiden Beträge bei den genannten Summen von 4.000,- und 2.000,- schon die Betriebsausgaben abgezogen? Steuerpflichtig ist ja in der Einkommensteuer nur der Gewinn, nicht der Umsatz/Einnahmen.

Ausserdem die Frage, willst Du in der Umsatzsteuer von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen, oder nicht, weil Deine Kunden Unternehmer sind?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Freiberuflich arbeite ich Fotograf (ich bin mir zu 100% sicher dass diese Tätigkeit freiberuflich ist, das haben mir die zukünftigen “Kollegen” bzw. Menschen die das gleiche machen bestätigt). Gewerblich arbeite ich als Modell. Betriebsausgaben habe ich bislang ignoriert.. 

Da ich frei meinen Lohn bzw. Arbeitszeit regeln darf, ist es mein Ziel, steuerfrei zu arbeiten. Am liebsten so, dass ich keine Steuererklärung zu machen brauche (ich würde dafür auch die gewerbliche Tätigkeit aufgeben).

Liebe Grüße

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@FBSSMJ

DEs Menschen Wille ist sein Himmelreich, aber da die Auftraggeber vermutlich überwiegend Unternehmer sein werden, wäre die Regelbesteuerung wahrscheinlich die günstigere Lösung.

Daneben stellt sich die Frage, ob Du auf Dauer von 1.000,- Euro leben willst. Wenn Du Betriebsausgaben ignorierst, ist Dein Einkommen ja noch geringer. Was ist mit Anschaffungen für die Fotoausrüstung?

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Nachgefragt: Also 6000€ Gewinn aus selbständiger Tätigkeit plus 12x450€ per anno? Also summarisch 11400€ pa.? Bei den Summen wirst du Steuern zahlen müssen..

Ja genau, bzw. Ich kann das frei wählen wieviel ich arbeite und verdiene. Deswegen die Frage bis wann ich keine Steuererklärung brauche, und dann bis wann ich keine Steuern zahlen muss. Ich dachte der minijob sei unabhängig von der selbständigen Tätigkeit. Vielen Dank für die schnelle Antwort! 

lg 

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Hallo,

unabhängig von der steuerlichen Beurteilung auch mit der Krankenkasse klären, welche Beiträge dort in dieser Konstellation zu zahlen sind.

Je nach Art und Umfang der Fotografentätigkeit kann auch jetzt oder später die Künstlersozialkasse wichtig werden:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Gruß

RHW