Gleiche Steuer-ID-Nr. mehrfach an verschiedene Steuerpflichtige vergeben ...

Gestern Abend hatten wir Besuch einer guten Bekannten meiner Frau. Eine absolut zuverlässige und grundehrliche Person, die Folgendes erzählte:

2011 gab sie ganz normal unter ihrer bekannten Steuer-ID ihre Einkommenssteuererklärung ab. Nach mehreren Monaten erhielt Sie ihren Steuerbescheid. Bis dahin ganz normal also.

Im Steuerbescheid waren jedoch Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers in Anrechnung gebracht, die Sie nie erhalten hatte und auch auf ihrer elekronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen sind.

Sie ging von einem Versehen aus und ging in die FA-Sprechstunde um den Sachverhalt zu klären.

Nach einigem Hin und Her stellte der Sachbearbeiter fest, dass ihre Steuer-ID offensichtlich mehrfach auch an andere Steuerpflichtige vergeben wurde und dass es zu einer Vermischung der Datensatze von den verschiedenen Steuerpflichtigen gekommen sei. Unglaublich - ist aber so geschehen.

Im Nachgang korrigierte das FA den Steuerbescheid. Also - alles gut. Thema erledigt.

Nun kommt es ganz dicke.

2012 - neue Steuererklärung - gleiches Spiel. Identischer Fehler. Beschwerde beim FA. Korrektur. FA schreibt ihr, dass alle anderen Steuerpflichtigen nun ihre eigenen Steuer-ID hätten. Das Problem damit dauerhaft gelöst sei.

2013 - Steuerbescheid für 2012: Nun stimmt in ihrem Steuerbescheid bis auf die Kapitalerträge und die Fortbildungskosten nichts mehr überein. Das FA berechnet fast den dreifachen Lohn, selbstverständlich werden auch wieder ein Fahrkostenersatz, der nicht stattfand, in Anrechnung gebracht usw. Ergebnis: Sie soll nun knappe 12.000 € Einkommensteuer nachzahlen.

Selbstverständlich hat sie sofort schriftlich Einspruch eingelegt und Vollstreckungsschutz beantragt.

Ich vermute mal, dass das FA den Steuerbescheid nun wieder korrigieren wird und sie mit dem Schrecken davon kommt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das ein "tragischer" Einzelfall ist. Im Netz finde ich nur Handlungsanweisungen, wie vorzugehen ist, wenn ein und der selbe Steuerpflichtige mehrere Steuer-ID´s hat. Jedoch nicht einen Hinweis darauf, wie zu verfahren ist, wenn die gleiche Steuer-ID an mehrer Steuerpflichtige herausgegeben wurde?

In allen Dokumenten die ich lese, scheint diese Möglichkeit überhaupt nicht zu existieren.

Das eigentlich Erschreckende für mich ist jedoch die Erkenntnis, dass es zu Vermischungen von eigenen Datensätzen mit denen anderer Steuerpflichtiger überhaupt kommen kann.

Da, wie bei meiner Bekannten, dieser Fall ja nun schon drei Mal eingetreten ist und es dem FA nicht gelingt diesen Fehler zu bereinigen frage ich mich, an welche Stelle man sich wenden muss um eine dauerhafte Klärung des Problems zu erreichen?

Habt ihr schon von Ähnlichen Vorfällen gehört? Wie sind die Betroffenen oder deren Steuerberater mit dem Thema umgegangen? Steht zu befürchten, dass das Thema doch ein bischen gewaltiger ist? Oder hab ich Paranoia?

Hoffe auf viele Antworten.

Gruß aus Frankfurt/Main.

Jürgen

einkommensteuer, steuerbescheid, Steuern, Steueridentifikationsnummer, EStg
Erste Steuererklärung nach Studium (Master): anrechnung von Studiumskosten

Hallo,

ich setze mich gerade das erste Mal mit meiner Steuererklärung auseinander und habe nun einige Fragen. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Schon mal vielen Dank für eure Mühe!

Ich möchte meine MSc-Studiumskosten geltend machen! Dies ist als Werbungskosten rückwirkend für 4 Jahre möglich, da es sich bei dem MSc-Studium (nach einem BSc-Studium) um eine Weiterbildung handelte. Studiumsbeginn des MSc-Studiums war April 2010. Für die Jahre 2010-2012 muss ich also nun rückwirkend Verlustvorträge anfertigen.

Im März 2013 habe ich (direkt nach Ende des MSc-Studiums) begonnen zu arbeiten und habe steuern bezahlt. Zu den Verlustvorträgen kommt also die Einkommenssteuererklärung für 2013.

Hier nun meine Fragen:

  1. Wie kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass es sich bei dem MSc-Studium um eine Weiterbildungsmaßnahme handelt.
  2. Gilt auch für die Jahre 2010-2012 einen Werbungskostenpauschale von 960 Euro pro Jahr?
  3. Während des MSc-Studiums habe ich immer gejobbt (verdienste lagen stets unter dem Steuerfreibetrag). Muss ich diese Verdienste angeben? Ist das Anfertigen von Verlustvorträgen wohlmöglich sogar überflüssig, wenn die jährlichen Einnahmen durch die Jobs die Studiumsausgaben im entsprochenen Jahr überschritten?
  4. Muss ich Ausgaben die ich als Werbungskosten geltend machen möchte belegen oder ist dies erst auf Anfrage nötig. Falls es direkt nötig ist: wie mache ich das, wenn ich meine Steuererklärung ausschließlich elektronisch ans Finanzamt übermitteln möchte?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Studium, einkommensteuer, Finanzamt, Verlustvortrag, werbungskosten
Einkommensteuer bei Rentennachzahlung

Guten Tag,

im Jahr 2012 bezog ich ganz normales Gehalt (St.Kl. IV) und meine Frau Krankengeld. Diese habe ich auch bei der Einkommensteuererklärung 2012 ganz normal angegeben, kein Problem. Meine Frau bezog weiter Krankengeld bis 31.05.2013. Seit dem erhält meine Frau EU-Rente. Diese wurde rückwirkend zum 01.03.2012 bewilligt, also rückwirkend für den Zeitraum, in dem sie Krankengeld bezog, das wir ja versteuert haben. Wir erhielten für den rückwirkenden Zeitraum eine "Nachzahlung" von rd. 14.500 Euro, die wurde jedoch von der Krankenkasse kassiert, da die ja in der Zeit Krankengeld gezahlt hat. Wir haben also nicht wirklich eine Nachzahlung erhalten, nur Krankenkasse und Rentenversicherung haben untereinander ihre Finanzen geregelt. Damit waren schon mal wir, Krankenkasse & Rentenversicherung quitt. So weit so gut. Bei Finanzamt jedoch blieb das Krankengeld versteuert. Nun mache ich die Einkommensteuererklärung 2013 und gebe folgerichtig auch die EU-Rente meiner Frau an (muss ja versteuert werden), inkl. der Nachzahlung für 2012. Klingt ja logisch. Sehe ich ja ein. Allein wir haben ja bereits das Krankengeld 2012 versteuert, welches wir ja (durch den Ausgleich Krankenkasse <-> Rentenversicherung) gar nicht erhalten haben. Krankengeld + EU-Rente sind in etwa gleich hoch, sodass sie eine ähnliche Steuerlast verursachen müssten. Jedoch würden wir ja jetzt beides versteuern. Was müssen wir also tun, um das zu verhindern? Die Rentennachzahlung einfach nicht angeben? Oder müssen wir 2012 neu berechnen lassen (KG-Steuer-Erstattung dafür Rentennachzahlung-Besetuerung)? Geht das automatisch? Kann man das irgendwo im Vordruck der Steuererklärung angeben - nur ich finde das nicht?

Wer weiss Rat?

Vielen Dank. Viele Grüße Huddel

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Warum wird mein Verlustvortrag nie aufgebraucht?

Hallo, ich bin ein armer Student. Ich bin so arm dass jeder Sozialhilfeempfänger mich auslachen würde, weil ich so geringe Einkünfte habe. http://2.bp.blogspot.com/-16Jn89KIuso/TadIowyC-4I/AAAAAAAAAzY/KpgXWncT944/s640/wein_smiley_01.jpg
Und wenn ich im Fernsehen mitbekomme wie manche hartz4-Bezieher sich darüber beklagen, sie kämen mit 600 oder 1000 oder mehr Euro im Monat nicht aus, dann kann ich nur den Kopf darüber schütteln. Der einzige Lichtblick in meinem traurigen finanziellen Dasein stellen meine geringen Kapitaleinkünfte dar, in deren Erzielung ich viel Zeit investiere. Nun zu meiner [b]Frage:[/b] seit 2008 bekomme ich jedes Jahr mit dem Est-Bescheid vom Finanzamt eine Mitteilung: verbleibender Verlustvortrag zum 31.12. = 10587 Euro Jedes Jahr das gleiche: obwohl ich immer Gewinne erziele, vermindern sich dies 10587 Euro nicht. Beispiel: Einkommensteuererklärung für 2012 = Einkommen aus selbst. Tätigkeit +3000 Euro - 4000 Euro Sonderausgaben - 1500 Euro Kapitalerträge + 2000 Euro Gewinne aus Veräußerung von Kapitalanlagen. Die 2000 Euro Gewinne kommen ungefähr hin. Meine Kapitalerträge betrugen aber nicht -1500 Euro, sondern +1200 Euro (Zinsen, Divi usw) Lt. Einkommensteuerbescheid musste ich keine Est zahlen, sondern habe noch 700 Euro Kap.ertr.steuer zurück bekommen. Ich beklage mich darüber nicht, sondern bin froh darüber dass so ein armer Schlucker wie ich die Kap.ertr.steuer immer zurück bekomme. Aber da jetzt dieser Verlustvortrag zum 31.12.2013 verfallen soll, frage ich mich, warum der bisher noch nie aufgebraucht wurde. Zinsen+Divi habe ich pro Jahr ca. 1000-2000 Euro und Spekugewinne sinds ungefähr 2000-5000. Eigentlich hätte doch in den Jahren seit 2008 der Verlustvortrag aufgebraucht sein müssen, oder? Für informative Antowrten bedanke ich mich im Voraus !

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§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz

Ich habe folgende Frage:

Angenommen ein Freiberufler gibt Nachhilfeunterricht gegen Honorar, u.a. auch beim Jugendamt. Weiterhin angenommen, das Jugendamt gibt ihm den neuen Auftrag, einen Jugendlichen ein Jahr lang pädagogisch zu begleiten (überwiegend Freizeitbetreuung). Dafür bekommt der Freiberufler einen getrennten Honorarvertrag über 5 Stunden pro Woche. Das Amt weist darauf hin, dass diese Tätigkeit die Bedingungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz erfüllt. In seiner Steuererklärung hat der Freiberufler diese Tätigkeit als nebenberufliche Tätigkeit extra aufgeführt und auch auf die Steuerbefreiung hingewiesen. Für seine hauptberufliche freiberufliche Arbeit als Nachhilfelehrer hat er, wie früher, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht, natürlich mit Angabe seiner Betriebsausgaben. Angenommen, das Finanzamt lehnt die Steuerbefreiung für die nebenberufliche pädagogische Begleitung ab, mit möglicherweise folgender Begründung: „Da zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit tatsächliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden, konnte ein zusätzlicher Freibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz nicht berücksichtigt werden.“ Stimmt diese Rechtsauffassung? Der Freiberufler überlegt Einspruch einzulegen. Wie könnte er diesen begründen? Vielen Dank für alle Hinweise! Herbie

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei volljährigen Kindern, älteres Kind in Ausbildung

Hallo! Ich bin alleinerziehend, beide Kinder sind volljährig. Für meinen Sohn (demnächst Student) erhalte ich durchgehend Kindergeld. Meine Tochter ist in der Ausbildung und wohnt nicht mehr bei mir (Hebammenschülerin). Für sie habe ich 2011 kein Kindergeld bekommen, da sie die Einkommensgrenze von 8.004€ überschritten hat. 2012 bekomme ich wieder Kindergeld, da diese Einkommensgrenze für die Erstausbildung wegfällt. "Unglücklicherweise" hat meine Tochter noch einen 2. Wohnsitz bei mir. Bei Abgabe meiner Lohnsteuererklärung wurde mir jetzt gesagt, dass ich deshalb in 2011 nicht mehr in die Steuerklasse 2, sondern in Steuerklasse 1 falle, mir der Entlastungsbetrag also nicht zusteht. Durch den Zweitwohnsitz meiner Tochter lebe ich offensichtlich in Haushaltsgemeinschaft mit einer erwerbstätigen volljährigen Person und es wird eine gemeinsame Haushaltsführung / gemeinsames Wirtschaften unterstellt. In Wahrheit ist das Ausbildungsgehalt meiner Tochter natürlich so gering, dass SIE immer wieder noch finanzielle Unterstützung von mir braucht. Außerdem ist sie nur ca 1x monatlich am WE hier, es gibt also definitiv keine gemeinsame Haushaltsführung. Bin ziemlich sauer und entsetzt über die Lage und würde gerne wissen, ob sich jemand auskennt und ob ich gegen die Aberkennung der Lohnsteuerklasse vorgehen kann. Falls es wichtig ist: Ich lebe in Baden-Württemberg

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Chancen auf Stundung /Ratenzahlung beim Finanzamt?

Guten Tag zusammen,

folgende Situation: Ich war ab 2010 - 2012 selbständig als Texterin. Anfangs lief alles gut, dann blieben aber Aufträge aus, und die psychische Belastung hat mich obendrein für einige Wochen lahm gelegt, weshalb ich hohe Ausfälle hatte und daher nun hohe Schulden habe. Letztes Jahr lief es allerdings deutlich besser, und ich konnte recht hohe Einkünfte erzielen. Inzwischen habe ich eine ordentlich bezahlte Festanstellung.

Trotz der guten Einkünfte war es allerdings kaum möglich, Geld für die Einkommensteuer zur Seite zu legen, da sich sehr viele Schulden angesammelt hatten und ich vollauf damit beschäftigt war, die drängenden Rechnungen zurück zu zahlen (unter anderem konnte ich meine Krankenversicherung nicht mehr zahlen und hatte da hohe Raten, hinzu kamen ausstehende Kreditkartenraten etc. Leider habe ich den Fehler gemacht, zu versuchen, Engpässe mir Kreditkarten zu überbrücken. Dass das dumm war, braucht mir keiner sagen, ich weiß das, ich bin da sehr naiv ran gegangen, bereue das auch sehr und tue alles, um mich nach und nach aus der Misere zu befreien)

Ich wohne derzeit sehr billig in meinem Elternhaus, um die Möglichkeit zu haben, die Steuern anzusparen, aber es reicht nicht. Ich habe auch eine begründete Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuer beantragt und bewilligt bekommen, damit ich etwas mehr Zeit habe, das Geld zusammen zu bekommen. Allerdings fehlen von den zu erwartenden rund 3.000 Euro Einkommensteuer wie ich es drehe und wende bis zum Fälligkeitstermin (wenn ich davon ausgehe, dass die Bearbeitung einen Monat dauert + 1 Monat Zahlungsfrist) 500 Euro. Ich war diesbezüglich bei meiner Bank und habe um eine Dispoerhöhung um diesen Betrag gebeten, dies wurde aber abgelehnt, wohl weil es in der Vergangenheit mehrere Rücklastschriften gab. In den letzten Monaten war dies zwar nicht mehr der Fall, aber da ist nichts zu machen. Kredit bekomme ich dann natürlich erst recht keinen.

Natürlich ist man immer auf die Kulanz des Finanzamts angewiesen. Aber bestünden eventuell Chancen, wenn ich anbieten könnte, den größten Teil der Steuerschuld, 2.500 Euro sofort zu bezahlen und den Rest dann in zwei Raten zu 250 Euro abzuzahlen? Morgen telefoniere ich noch einmal mit der Bankberaterin und werde sie bitten, mir eine Bestätigung der Ablehnung zukommen zu lassen.

Und wenn sich das Finanzamt nicht darauf einlässt, was droht mir dann? Würde es wahrscheinlich recht schnell zu einer Vollstreckung kommen oder lassen die sich durch eine Zahlung einer größeren Summe erst einmal besänftigen?

Bin für jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus.

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BAföG, Übungsleiterpauschale

Hallo,

Ich bin seit Kurzem endlich BAföG-Empfänger. Doch die Freude über den Bescheid und eine satte Nachzahlung währte nur kurz, denn offensichtlich habe während der Bearbeitung des Antrags (7 Monate!) zu viel Geld dazu verdient. Es handelte sich ausnahmslos um nebenberufliche Tätigkeiten (<400 €). Allerdings habe ich in drei Monaten bei zwei Arbeitgebern gearbeitet und liege daher im Schnitt auf den Bewilligungszeitraum gerechnet ca. 100 € über dem Freibetrag. Insgesamt also über 900 € (BWZ = 9 Monate), die ich nun zurück zahlen müsste.

Nun hatte ich folgende Idee: Da ich u.A. an der Uni als Betreuer von Praktika gearbeitet habe, wollte ich dieses Einkommen als Übungsleiterpauschale (nach § 3 Nr. 26 EStG) deklarieren lassen, damit es nicht in die Berechnung meines Einkommens mit eingeht. Ich habe bereits ausführlich geprüft, ob die Tatigkeiten nach Gesetzestext tatsächlich so eingetuft werden können und das ist definitiv der Fall (Nebenberuflich, öffentliche Körperschaft, Art der Tätigkeit, etc.).

Ich habe mir also von den jeweiligen Instituten, an denen ich gearbeitet habe, bescheinigen lassen, dass ich als Übungsleiter tätig war. Eines der Institute hat sogar den entsprechenden Paragraphen in die Bescheinigung aufgenommen. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das reicht? Soweit ich weiß, ist streng genommen die Uni der Arbeitgeber, und nicht die Institute. Gehe ich damit jetzt also zur Personalabteilung der Uni? Muss die Universität oder das Institut ihrerseits die Tätigkeit auch beim Finanzamt als Übungsleitertätigkeit angeben? Wird das alles abgeglichen? Wie muss der Nachweis beim BAföG-Amt erfolgen? Muss ich mir das auch vom Finanzamt bescheinigen lassen? Werden Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung überhaupt beim Finanzamt gemeldet?

Ich bin wirklich ratlos und ziemlich sauer, dass ich jetzt quasi umsonst gearbeitet habe nur weil die Bearbeitung meines Antrags so lange gedauert hat.

Also, schonmal vielen vielen Dank im voraus, solche Communities sind gold wert...

BAföG, Beruf, Einkommensanrechnung, einkommensteuer, Übungsleiter, Ausbildungsförderung
ALG I und ESt-Erklärung

Ich bin irritiert. Im letzten Jahr wurde mein Arbeitsvertrag nach dem 31.07. nicht verlängert. Da ALG I eine Lohnersatzleistung ist, bin ich dieses Jahr verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben. Also versuche ich gerade zu verstehen, wo ich die relevanten Beträge eintrage.

Über den Hauptbetrag, also wieviel ALG I ich bekommen habe, habe ich einen Leistungsnachweis vom Arbeitsamt bekommen. Ich nehme an, dass dieser Betrag in Zeile 27 in der Anlage N kommt. Soweit ist das relativ einfach.

Nun lese ich ich aber an vielen Stellen, dass man auf ALG I keine Steuern zahlt. In meinem ALG I-Bescheid steht aber, dass vom Bemessungsentgelt die Sozialversicherungspauschale von 21% abgezogen wurde, und dann noch XXX EUR "für die Lohnsteuer, die im Jahr des Anspruchs entstand" + XXX EUR für den Solidaritätszuschlag. Daraus ergibt sich dann das tatsächliche Leistungsentgelt. So steht es auch im Berechnungsbeispiel für ALG I auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#BeispielzurBerechnungdesArbeitslosengeldes) - hier werden täglich 29,58 Lohnsteuer abgezogen.

Ich nehme an, dass das mit Steuerprogression zu tun hat und glaube auch, diesen Begriff zu verstehen, aber wo gebe ich jetzt in der ESt-Erklärung den Betrag an, der bei mir täglich von der ALG I abgezogen wurde?

Bitte sagt mir nicht, ich soll Elster verwenden oder irgendein Programm - ich bin auf einem Mac mit 10.6 und Java 6, da geht's leider nicht. Ich fülle die Formulare online aus und drucke sie nachher aus.

ALG II, Arbeitslosengeld, einkommensteuer, Steuererklärung

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