Einkommenssteuererklärung Anlage G: Saldo aus Entnahmen und Einlagen?

1 Antwort

Es ist grundsätzlich eine Pflichtangabe, wobei es keine Abbrüche bei der Übermittlung der Steuererklärung deswegen gibt und meines Wissens das Finanzamt diesbezüglich auch zumeist keine Beanstandung vornimmt.

Die Angabe ist für die Fälle vorgesehen, in denen aufgrund von sog. Überentnahmen eine (übermäßige) Belastung des Betriebs mit Schuldzinsen erfolgt ist, weil diesem die entzogenen Mittel fehlen und somit per Darlehen (+ Zinsen) finanziert wurden.

Für 2017 ist die Abgabe einer Anlage EÜR ohnehin Pflicht, in welcher diese Angabe ebenso Pflicht ist aber tendenziell strenger überwacht wird.

Ein originär privates Girokonto ist auch dann ein Geschäftskonto, wenn die private Nutzung überwiegt (also eigenes Gehalt, Lebensführung etc.).