Steuerliche Absetzbarkeit von Fahrten zu Klausuren?
Ich studiere berufsbegleitend und kann somit die Aufwendungen steuerlich geltend machen. Das letzte Semester ging von 01.09.2016 - 28.02.2017. Bis auf die Prüfungen bzw. die Fahrten zu den Prüfungen fanden alle Aufwendungen im Jahr 2016 statt.
Wie gehe ich mit dem Fahrten zu den Prüfungen im Januar 2017 um? Zählen die steuerlich zu 2016 oder mache ich diese erst im Jahr 2017 geltend? Wenn ich diese im Jahr 2017 geltend machen würde, dann würde ich sozusagen das Semester "zerreissen", da ich Präsenzen usw. im Jahr 2016 geltend mache und nur die Prüfungen im neuen Steuerjahr.
Wie ist die richtige Vorgehensweiße?
Vielen Dank
4 Antworten
Das zählt zu 2017, anders wäre es noch, wenn du für Aufwendungen (bspw. Semestergebühren) aus dem Jahr 2016 erst 2017 zahlst/zahlen musst. Aber du rechnest ja auch nicht alle Sachen für eine Ausbildung steuerlich für das Jahr ab, wann die Ausbildung begonnen hat, sondern für das Jahr, in dem die Rechnung ausgestellt oder die Aufwendung aufgetreten ist.
§ 11 EStG ist Dein Freund.
(2) 1Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.
Damit dürfte alles geklärt sein.
Die Fahrten zu den Prüfungen in 2017 gehören zur Steuererklärung 2017.
Also rein logisch müsste es zu 2017 zählen, da es ja da erst stattfindet und du ja nicht in Vorberechnung gehen kannst. Was wäre dann, wenn du (warum auch immer) verhindert bist etc?