In welchem Land sind Mieteinnahmen zu versteuern die eine in der Schweiz lebende Person aus Vermietung einer in Deutschland belegenen Immobilie erzielt?

2 Antworten

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Die Frage von Schulstrasse war mir nicht aufgefallen.

Nach Artikel 6 des DBA mit der Schweiz, können die Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem das Vermögen liegt.

Das wäre hier Deutschland.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/1972-09-09-Schweiz-DBA-Konsolidierte-Fassung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Die Einkünfte unterliegen in der Schweiz dem Progressionsvorbehalt:

Die Besonderheit bei diesen Punkten, der Maßgebliche Betrag wird immer nach dem Gesetz des Landes berechnet, in dem besteuert wird, oder in dem der Progressionsvorbehalt berechnet wird. Also kann der Betrag, der in Deutschland versteuert wird, ein anderer sein, als der, der in der Schweiz dem Progressionsvorbehalt unterworfen wird.

Die Bescheide haben dabei für das jeweils andere Land keine Bindungswirkung.

Dazu kommt das Problem, dass die Vorschriften (vor allem die Steuersätze) nicht in allen Kantonen gleich sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Frage von schulstrasse bezieht sich primär auf das Mietrecht. Die steuerliche Situation in der Schweiz kommt nur am Rande zur Sprache. Das klingt mir da aber nicht nach Progressionsvorbehalt, sondern nach Vollversteuerung. Entweder ist da etwas schief gelaufen oder aber, es handelt sich in Wahrheit um Vermögensteuer die da festgesetzt wurde.

Vielen Dank jedenfalls für die ausführliche und lehrreiche Antwort.

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...und ergänzend zu wfwbinders Antwort, der ich zustimme, noch dies:

Wäre das Steueramt in der Schweiz an das Ergebnis eines in Deutschland ergangenen Steuerbescheids gebunden?

Nein. Warum sollte es?