Gilt die 183 Tage-Regelung in Spanien immer für ein Kalenderjahr?

2 Antworten

Die "183 Tage Regelung" bezieht sich nicht auf die Einkommensbesteuerung insgesamt, sondern ist im Allgemeinen auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu sehen und darauf, ob die Einkünfte im Wohnsitzstaat, oder im Arbeitsstaat zu versteuern sind.

Hat man in einem Jahr in zwei Ländern einen Wohnsitz gehabt, so ist man in beiden Ländern unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Damit das Einkommen nicht zweifach besteuert wird, dafür gibt es das DBA (abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung).

Zu beachten ist ggf. noch der "Progressionsvorbehalt."

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke! Also bei mir ist es so, dass ich selbstständig bin und mein Geld NUR übers Internet durch Berarungsgespräche verdiene. Des Weiteren habe ich vor, komplett wohsitz- und staatenlos zu werden. Damit ist man nirgendwo mehr steuerpflichtig, wenn man sich nicht länger als 183 Tage im Jahr in einem Land aufhält und dieser auch als Touristen-Wohnsitz und nicht als Hauptwohnsitz deklariert ist. Ich hätte also gerne gewusst, ob diese 183 Tage-Regelung in Spanien immer auf ein Kalenderjahr bezogen ist oder auf einen 12-Monats-Zeitraum oder beides.

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Die Regelung mit den 183 Tagen findet sich im Doppelbesteuerungsabkommen. Das Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt, welcher der beiden Staaten in welchem Fall das Besteuerungsrecht hat, das ist Zweck deses Abkommens.

Für den Fall der Einkünfte aus nichtselbständige Arbeit gilt die Regelung mit den 183 Tagen nur, wenn man alle anderen Voraussetzungen ausgeschlossen hat. In den meisten Fällen ist sie also unsinnig.

Im Wegzugsfall oder Zuzugsfall ist ohnehin anzuzweifeln, dass das DBA anwendbar ist, weil es nämlich kein Doppelbesteuerungsfall ist.

Es wäre ratsam, den Fall hier genauer zu schildern, ansonsten wäre eine mögliche Antwort höchstens zufällig richtig.

Wie wfwbinder schon geschrieben hat, bist du in beiden Ländern teilweise unbeschränkt und teilweise beschränkt steuerpflichtig - kein DBA-Fall.

Danke! Also bei mir ist es so, dass ich selbstständig bin und mein Geld NUR übers Internet durch Berarungsgespräche verdiene. Des Weiteren habe ich vor, komplett wohsitz- und staatenlos zu werden. Damit ist man nirgendwo mehr steuerpflichtig, wenn man sich nicht länger als 183 Tage im Jahr in einem Land aufhält und dieser auch als Touristen-Wohnsitz und nicht als Hauptwohnsitz deklariert ist. Ich hätte also gerne gewusst, ob diese 183 Tage-Regelung in Spanien immer auf ein Kalenderjahr bezogen ist oder auf einen 12-Monats-Zeitraum oder beides.

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