50% Anstellung + Honorar, wie Einkommensteuer berechnen?

3 Antworten

Ein paar Anmerkungen:

- Für 2019 wirst Du vermutlich keine ESt. zahlen müssen, wenn Du vor Ausbildungende nicht auch schon Einkommen hattest. Dann bekommst Du wahrscheinlich die 300,-€ Lohnsteuer aus der Anstellung ab September sogar zurück über die Steuererklärung.

- 50-prozentige Anstellung bedeutet auch nur 50-prozentige Absicherung bzgl. Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente. Wenn man nicht zusätzlich absichert. Alleine schon mit Krankengeld aus einer 1500-Euro-Stelle kann man vermutlich nur schwer überleben.

- Bzgl. der KV ist zu beachten, dass diese nur solange über die halbe Stelle abgesichert ist, wie die Anstellung zeitlich und einkommensmässig überwiegt. Dabei muss das Bruttoeinkommen gegenüber dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit überwiegen und die selbständige Tätigkeit sollte nicht über 18 Wochenstunden liegen bzw. eben unter dem zeitlichen Aufwand liegen.

Die 18.000,- brutto, die ja durch diverse Freibeträge vermindert werden, erzeugen nur ca. 900,- Euro Einkommensteuer pro Jahr (ca. 75,- Euro Lohnsteuer monatlich).

Zwei Kunden für die freiberufliche Tätigkeit sind schon mal gut, damit ist keine Gefahr für Scheinselbständigkeit.

Einnahmen von 680,- Euro monatlich sind schwierig für eine Kalkulation, weil jährliche Betriebseinnahmen von 8.160,- ohne die Betriebsausgaben ja nicht den Gewinn ergeben, aber der Gewinn ist die Basis für die Einkommensteuer.

Bei diesen Zahlen wären 2.200,- Euro Nachzahlung das schlimmste was zu erwarten wäre.

Aber allein Telefongebühren, die Fahrtkosten zu den Einsatzstellen, werden den Gewinn gegenüber den reinen Einnahmen vermindern.

Ich schätze mal, dass es eventuell 1.700,- Euro Nachzahlung werden.

Die Frage "wieviel Honorartätigkeit lohnt sich," stellt sich für mich nicht.

von jeden 100,- Euro die ich zusätzlich an Gewinn machen, zahle ich 44, Euro Steuern aber für 56,- Euro Netto lohnt es sich doch trotzdem zu arbeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Guten Tag,

ich bedanke mich für Ihre Antwort, jetzt habe ich die Rechnung verstanden!

Ich habe noch ein Kleingewerbe als Fotografin, da kann ich selber entscheiden, wieviel ich verdienen möchte. Also wenn ich dort 100 Euro verdiene, zahle ich auch 44 Euro Steuern? Bei mir zahlen die Kunden keine Mwst. (Bis jetzt hatte ich keine Kunden, da ich mich auf die Ausbildung konzentriert hatte).
Für die Steuererklärung kann ich dann meine Einnahmen von der Fotografie und die Einnahmen von den Honorarstellen zusammenrechnen oder muss ich das einzeln betrachten?

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@Lilie2019

Nein, die 44,- Euro für 100,- Euro Gewinn, gelten jenseits von 60.000,- zu versteuerndem Einkommen, bis 250.000,-. irgendwo dazwischen (mehr untern) liege ich.

Du kannst pauschal mit 30-35 % rechnen, da liegst Du immer richtig.

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Achtung ! Überwiegt die Selbständigkeit Zeit, Gewinn und Aussichten bist du nichtm mehr nur gesestzlich Krankenversichert sondern als selbständiger Beitragspflichtig !!!!
Also Stundenliste führen die klar gelegt das du 50% angestellt bist 20 selbständig und 30% Hausfrau und Mutter, oder was auch immer, bist.

Die Einkommensteuer ist einfach Gewinn + Lohn -- in der Lohnsteuerzabellen nachsehen oder Elster eingeben.

Besser wäre es eine der Stellen als 450 Euro Kraft zu machen !!!!!!

Besser wäre es eine der Stellen als 450 Euro Kraft zu machen

Um dann mit der zweiten Stelle scheinselbständig zu sein. Getreu dem Spruch wer keinen Ärger hat, der macht sich welchen.

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@wfwbinder

Das nur eine 450 Euro Stelle + man hat keinen Ärger. Und den anderen auf 2 Steuerkarte

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@KarinM

Aber das wird nun Dein privater Sachverhalt. Wenn wir mal davon ausgehen, dass die 680,- zwei gleiche Honorarstellen wären, ginge es jeweils 340,-. Der, der das als Minijob abrechnen soll, wir sehen, dass er 32 % pauschale Abgaben hat udn dann nur noch 257,- Euro für dne Minijob als Barzahlung bieten.

er, der es als normale Anstellung mit Steuerklasse 6 abrechnen soll, wird die Arbeitgeberanteile von ca. 23 % kürzen, um kostenmäßig auf das gleiche Level zu kommen. und nur noch 276,- Brutto zahlen, von denen unsere Fragerin dann ja noch die Sozialversicherung zu zahlen hat.

Gut, damit würde das Rentenkonto etwas wachsen und sie würde auch etwas bessere Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung haben, aber "Cash in de Täsch" wäre eindeutig weniger.

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@wfwbinder

Oberwiegt die Selbständigkeit Zeit, Gewinn und Aussichten bist du nicht mehr nur gesetzlich krankenversichert sondern als selbständiger Beitragspflichtig !!!!

Und da zahlt man mind. 180 Euro im Monat. Wer dann noch das Pech hat andere Einnahmen aus Mieten oder Zinsen zu haben, wird geschröpft.

Man muss das Gesambild im Auge behalten. 50/50 ist schlecht, nur 1 Kunde ist schlecht.....

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@KarinM

30 Stunden pro Woche, mit den Einnahmen lt Sachverhalt ergeben keine zusätzliche Beitragspflicht. Immer die Wünsche des Fragers im Blick haben und keine eigene Konstruktion verkaufen.

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@wfwbinder

30 Stunden ?? Wo steht das denn ? Ich lese 50/50 bei 51/49 ist sie Selbständige, bei 5 Cent mehr auch und wenn man erkennt das Sie Selbständige Tätigkeit überweigen soll auch.

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@KarinM

Ok, die 30 Stunden waren bei der anderen Frage, aber hier haben wir 20 Stunden, das gilt bei der KV als Vollbeschäftigung udn die anderen 20 Stunden bringen mit 680,- schon auf der Einnahmen Seite weniger, nach Kosten also noch weniger.

Es ist nichts zu ändern.

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