Einmalige Nachzahlung gestundeter Studiengebühren - wie steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Die Universität, oder Hochschule hat die Studienkosten gestundet?

Dann sind die Kosten im Moment der Zahlung Werbungskosten, oder Betriebsausgaben.

Wobei für die Erstausbildung die Sache im Klageweg ist, weil das Finanzamt die Kosten der Erstausbildung als Sonderausgaben ansetzt.

Wäre Dir für die Kosten ein Darlehn gewährt worden, so wären das Kosten in den Jahren gewesen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Universität Hamburg hat die Studiengebühren in Kooperation mit der IFB Hamburg gestundet. Von einem Darlehen ist auf den Schreiben der IFB nicht die Rede, also ist es vermutlich auch kein Darlehen gewesen.

Wozu würden Sie raten? Einfach alles als Werbungskosten oder doch Sonderausgaben einzutragen? Würde es einen Unterschied für das Ergebnis der Steuererklärung machen?

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@sayal

Bei 3.000,- Euro ist die Höhenbegrenzung ohne Bedeutung.

Daher ist es eigentlich egal.

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