Einkommen von Werkstudenten, Kindergeld, Einkommensteuererklärung?
Hallo, Experten
Meine Tochter ist unter 25 Jahr alt. Sie ist im 2016 ausgezogen. Als Werkstudentin bekam sie Lohn im 2016 (unter 7000Euro). Wir bekommen noch Kindergeld.
In ihrer Lohnbescheinigung ist ab und zu ein bisschen Steuer abgezogen, manchmal nicht, warum ?
Sollte sie selber Einkommensteuererklärung separat abgeben? Kann Sie dann die bezahlte Lohnsteuer zurückbekommen?
oder sollte ihre Einkommen mit Eltern´s Einkommen zusammen rechnen, und zusammen Einkommensteuererklärung zum Finanzamt abgeben?
2 Antworten
Sollte sie selber Einkommensteuererklärung ... abgeben?
Na wer denn sonst? Ich etwa?
oder sollte ihre Einkommen mit Eltern´s Einkommen zusammen rechnen
Nein. Das deutsche Steuerrecht sieht nicht vor, dass Personen eine Steuererklärung für jemand anders abgeben. Ausnahme: Eheleute.
Ich finde das auch sinnvoll, denn wo soll man da die Grenze ziehen?
Vielleicht weil die Tochter mtl. unregelmäßig verdient u. dadurch mal keine LSt u. wenn´s mehr ist Lohnsteuer anfällt. Wenn die Tochter die Lohnsteuer zurück haben möchte, dann muss sie selber eine abgeben. Das funktioniert nicht mit den Eltern. Wenn es keine weiteren Einkünfte bei der Tochter gibt, dann wird die Lohnsteuer, die auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist, zurückbezahlt.
Es sind die Einkünfte der Tochter und diese wird alleine selbständig veranlagt beim Finanzamt.