Witwenrente + Steuerklasse I: Warum muss sie so viel nachzahlen?

4 Antworten

ca. 1.000,- netto sind 1.300,- Brutto. Somit 15.600,- pro Jahr. Damit ist der Grundfreibetrag, Arbeitnehemrpauschale usw. verbraucht.

Wenn dann 12 mal 700,- Euro Rente dazu kommen (8.400,- Euro), wird eine Nachzahlung fäiig.

Die Hhe kann auch in etwa hinkommen, scheint aber an der oberen Grenze, enn die Rente ist ja nicht voll steuerpflichtig.

Und natürlich ist Deine Mutter verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, denn sie hat Einnahmen, von denen kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde (die Rente) von über 410,- Euro pro Jahr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie bekommt also 12 Monate netto je € 1.000. Damit verdient sie brutto soviel, dass der Grundfreibetrag von ca. € 9.200/Jahr aufgebraucht ist und sie auch Lohnsteuer zahlen muss. Die Witwenrente ist somit ein Zusatzeinkommen, das zu versteuern ist.

muss ihre Rente im Voraus "versteuern"

Nein, nur im letzten Quartalsmonat. Die quartalsweisen Einkommensteuervorauszahlungen werden immer am Anfang des letzten Quartalsmonats fällig, also im März, Juni, September und Dezember. Sie hat bei jeder Vorauszahlungsfälligkeit also bereits 2 Rentenzahlungen vorher erhalten; nur die dritte Rentenzahlung ist noch nicht da.

Wenn die Mutter keinen anderweitigen Verdienst hätte, würde sie für die Witwenrente keine bis kaum Einkommensteuer zahlen müssen.

desdemona120 
Fragesteller
 06.10.2019, 20:03

Vielen Dank für eure Antworten.

Das mit der Vorauszahlung verstehe ich ja. Die Witwenrente muss sie versteuern und das kann ich nachvollziehen. Aber ich verstehe immer noch nicht ganz, wieso sie auch noch ihr "normales" Einkommen versteuern muss?

Ich verdiene das doppelte Gehalt (mit Steuerklasse I) und habe bis jetzt noch nie eine Aufforderung bekommen, eine Steuererklärung abzugeben?! Wieso kriegt sie einen Brief und ich nicht, obwohl ich mehr verdiene als sie und damit noch mehr über den Freibetrag liege?!

0
Petriotic  05.03.2020, 10:31
@desdemona120

Sorry, hab die Frage jetzt erst gesehen. Hier die Antwort:

Arbeitnehmer in der Steuerklasse 1, die nur Einnahmen aus ihrer Anstellung als Arbeitnehmer haben, sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt auch für Verheiratete mit der Steuerklassenkombination 4/4. Das Finanzamt fordert in diesen Fällen nicht zur Abgabe der Steuererklärung auf.

0

Zurückzahlen muss man Steuern natürlich nur dann, wenn man vorher Steuern bekommen hat.

Die Steuer wird nicht vom Netto berechnet, sondern vom Brutto. Ich gehe davon aus dass die 1.000 Nettolohn + 700 Bruttorente Monatsbeträge sind. Das heißt also dass von 8.400 Euro Rente keine Steuer während des Jahres einbehalten wird. 1.600-1.700 Euro Steuern sind also ungefähr 20 %. Das ist sicher nicht übermäßig viel.

Die Rente ist ja noch nicht versteuer, daher mzss man die direkt zahlen. Und 1000 nettio sind ca 1300 brutto + 700 Rente ist doch ein guter Verdienst. Davon muss die die auf die Rente fallende Steuer eben selber zahlen. Die von Job ist ja bereits abgezogen.

Normal 200 * 4 = 800, das wären dann so 8-9% von der Rente.