Freundin als "bedürftige Person" steuerlich absetzbar?
Guten Tag,
Ich habe gerade im Internet nach der steuerlichen Absetzbarkeit von "bedürftigen" Personen im eigenen Haushalt geschaut und auch hier im Forum gesucht, allerdings für meinen speziellen Fall nicht das Richtige gefunden.
Mein Fall ist folgender:
Ich bin mit meiner Freundin seit knapp 7 Jahren zusammen, 4 davon leben wir in einer gemeinsamen Wohnung. Sie ist Studentin, bekommt noch Kindergeld und wird auch von ihren Eltern unterstützt (soweit ich weiß, setzen die diesen Betrag auch irgendwie von der Steuer ab), allerdings ist sie trotzdem darauf angewiesen, dass ich sie auch zusätzlich unterstütze (Miete, Essen, Klamotten und sonstige tagtägliche Ausgaben. Großstädte sind teuer...).
Und jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Kann ich unter diesen Voraussetzungen (Unterstützung der Eltern, Kindergeld) meine Unterstützung steuerlich geltend machen?
Schonmal vielen Dank für die Antworten
1 Antwort
Hallo,
@wurzlsepp6682 hat recht !
Vor ein paar Tagen hatten wir zum Sachverhalt eine ähnliche Frage.
Die richtige Antwort hier:
Antwort
Da jemand Anspruch auf das Kindergeld hat (entweder ihre Eltern oder sie selber), kann man eben nicht Unterstützung bedürftiger Personen geltend machen.
diese kleine (Un)-Wichtigkeit " Kindergeld ", richtig gestellt von Petz1900.....hat sich auch mir jetzt eingeprägt ! ;-))
Ich hatte schon befürchtet, dass es am wahrscheinlichsten an der Kindergeld-Geschichte scheitert
Trotzdem vielen Dank für die Antwort :)
Ja, tut mir leid für euch !
Schau doch auch hier noch einmal rein, ob die Freundin evtl. Wohngeld berechtigt ist. Hier heißt die Hürde allerdings " Bafög ". Da du darüber nichts erwähnst, schau selbst einmal nach dieser Option.
https://www.studierenplus.de/wohngeld-studenten/
Alles Gute und Danke fürs Feedback sowie der Bewertung !
Vollkommen richtig: § 33 a, Abs. 1, Satz 4 EStG:
Also, klappt nicht.