Muss meine Mutter (1.600 € Rente: ca. 278 € eigene Rente, 1.185 € große Witwenrente plus 119 € Witwenbetriebsrente) eine Lohnsteuererklärung abgeben?

5 Antworten

Da muss Du zuerst die genauen Details je Rente (Bruttobetrag, Rentenbeginn, Lohnsteuerbescheinigung etc.), die übrigen Einkunftsarten analysieren und im übrigen auch die abzugs- bzw. berücksichtigungsfähigen Sonderausgaben (Krankenkassenbeiträge, Pflegeversicherung etc.) zusammenstellen, um eine Einkommensteuererklärung zu simulieren.

Mit diesem Rechner könntest Du einen schnellen Überblick finden:

https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die-Steuerschaetzung-1231254-0/

super Seite - Vielen Dank!

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Nein, denn eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht.

Was ist stattdessen gemeint?


Vielen Dank für die schnelleReaktion!

Meine Mutter wird hier"aufgescheucht"

v. Ihre Tochter, meinerSchwester, das sie

Einkommenssteuerpflichtig ist.

 

hatte ich

wohl falschformuliert!

Seit der "großen"Rentenerhöhung v. 2015.

Ihre normale kl. Rente erhältsie schon

seit vor 2005(50%-steuerplichtigkeit)

die große Witwenrente seitNov 2013,

werden dann plötzlich 70%davon steuerpflichtig?

 

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am besten mit dem kostenlosen Elster Programm alles eingeben und durchrechnen lassen.


Wie @EnnoWarMal schon sehr zutreffend geschrieben hat, gibt es keine Lohnsteuererklärung.

Was Deine Mutter abgeben muss ist eine Einkommensteuererklärung.

Ob da dann eine Einkommensteuernachzahlung fällig wird, kann man nur sagen, wenn man weiß, in welchem Jahr der Rentenbezug begonnen hat.

Kleine Rente 50 %, die ab 2013 66 % Betriebsrente voll.

139,- + 782,- +119,- = 1.040,-.

Viel wird da nicht rauskommen, weil ja auch noch der KV-Beitrag abzugsfähig ist und weitere Freiberräge.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Dank für die Antwort!

die eigene Rente erhält sie seit 1996

die gr. Witwenrente seit Nov 2013

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@thorstenz

Du kannst die Werte ja für Deine Mutter mal bei Elster eingeben. Dann hast Du das genaue Ergebnis.

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Gehe doch einen anderen Weg. Deine Mutter soll einen Antrag auf Nichtveranlagung stellen. Wird diesem stattgegeben, dann hat sie noch den Vorteil, dass sie drei Jahre Ruhe vor dem Finanzamt hat, wenn sich ihre Einkommensverhältnisse nicht ändern.