Steuersituation bei Digistore24 und CopeCart?

2 Antworten

Ich nehme die Kleinunternehmerregellung NICHT in Anspruch, das bedeutet ja dass bis zur Auszahlung auf mein Konto steuertechnisch alles in Ordnung gebracht wird und in meinem Namen alles ans Finanzamt geht, bevor mir der Rohertrag dann überwiesen wird richtig?

Nein, wohl kaum richtig!

Ich kann mir jedenfalls nicht mal vorstellen, dass irgendwelche Zahlungsdienstleister für ihre Kunden die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und die fällige Umsatzsteuer bezahlen (könnten sie auch gar nicht, sie könnten ja noch andere umsatzsteuerpflichtige Umsätze haben, die da mit rein müssten)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
  1. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (IST-Besteuerung) beantragen
  2. Dauerfristverlängerung beantragen
  3. Umsatzsteuervoranmeldungen ausfertigen und an das Finanzamt übermitteln
  4. Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt leisten.
bevor mir der Rohertrag dann überwiesen wird

Was ist denn hiermit gemeint?