Ich habe einen Minijob und mein Mann arbeitet Vollzeit - wie muss ich das in der Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Hallo,

zunächst sind folgende Punkte zu klären:

- Haben die beiden Arbeitgeber die Minijobs mit 2% pauschaler Lohnsteuer belegt? Oder die individuelle Lohnsteuer berechnet (kann dann auch 0% betragen)?

- Wie hat der Arbeitgeber für die 2 Monate mit mehr als 450 Euro die Meldung zur Sozialversicherung gemacht? Extra-Meldungen für diese Monate und Krankenversicerungsbeiträge vom Verdienst abgezogen?

Gruß

RHW

Im Regelfall brauchst Du Deinen Verdienst aus einem Minijob nicht in der Steuererklärung angeben, denn fast immer werden diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse pauschal versteuert

Das Gehalt von Minijobs wird in den meisten Fällen nämlich nicht unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte abgerechnet: Der Arbeitgeber führt die Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent zusammen mit den übrigen pauschalen Abgaben für Dein Beschäftigungsverhältnis direkt an die Minijob-Zentrale ab.