Ich habe einen Minijob und mein Mann arbeitet Vollzeit - wie muss ich das in der Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Hallo,

zunächst sind folgende Punkte zu klären:

- Haben die beiden Arbeitgeber die Minijobs mit 2% pauschaler Lohnsteuer belegt? Oder die individuelle Lohnsteuer berechnet (kann dann auch 0% betragen)?

- Wie hat der Arbeitgeber für die 2 Monate mit mehr als 450 Euro die Meldung zur Sozialversicherung gemacht? Extra-Meldungen für diese Monate und Krankenversicerungsbeiträge vom Verdienst abgezogen?

Gruß

RHW

Im Regelfall brauchst Du Deinen Verdienst aus einem Minijob nicht in der Steuererklärung angeben, denn fast immer werden diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse pauschal versteuert

Das Gehalt von Minijobs wird in den meisten Fällen nämlich nicht unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte abgerechnet: Der Arbeitgeber führt die Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent zusammen mit den übrigen pauschalen Abgaben für Dein Beschäftigungsverhältnis direkt an die Minijob-Zentrale ab.

Absolut zutreffen. Trotzdem mal kurz überlegen, ob der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt hat. Das wäre dann das Zeichen, dass eben nicht pauschal versteuert wurde.

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@wfwbinder

Habe ich auch schon dran gedacht, aber meiner Meinung nach ist es so, dass -  macht der Arbeitgeber von seinem Recht Gebrauch, die pauschale Steuer (in Höhe von zwei Prozent) auf den Arbeitnehmer abzuwälzen muss auch dann der Minijob nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Ich lasse mich aber auch gerne belehren.

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