Angestellt und selbstständig mit Gewinn unter 8000, trotzdem Nachzahlung?

4 Antworten

2 Gehirnhälften:

  1. Gehirnhälfte: Umsatzsteuer. Dort bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG, somit keine Erhebung der Umsatzsteuer.
  2. Gehirnhälfte: Einkommensteuer. Dort bist du als unbeschränkt Steuerpflichtige steuerpflichtig mit deinem Welteinkommen. Der Grundfreibetrag wurde bereits beim Lohnsteuerabzug des Anstellungsverhältnisses berücksichtigt. für Gewerbliche Einnahmen gibt es KEINEN Freibetrag (nur den Härteausgleich, dieser spielt hier aber keine Rolle)

ganz wichtig:
nie beide Gehirnhälften miteinander vermischen.

Der sogenannte Grundfreibetrag liegt bei Ledigen bei 9000 Euro. Wahrscheinlich hast Du diese Zahl im Kopf.

Der Grundfreibetrag gilt allerdings nicht je Einkommensart, sondern nur einmalig im Jahr bezogen auf das Gesamteinkommen und ist bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet.

Ergo: Der Gewinn aus der Selbstständigkeit ist voll zu versteuern.

Du bringst da einiges durcheinander.

"Kleinunternehmer" ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer und hat mit der Sache nichts zu tun.

Dein Gewinn aus Gewerbebetrieb ist natürlich zu versteuern.

Übrigens - achte darauf, dass wahrscheinlich auch Vorauszahlungen verlangt werden.

Ich danke Euch allen, es hat sehr geholfen!