Handelt es sich beim Elterngeld um Einkommen im Sinne des EStG?

1 Antwort

Die Einkünfte sind im Einkommensteuergesetz erschöpfend aufgeführt. Es gibt sieben Einkunftsarten. zu keiner davon gehört Elterngeld, somit sind es keine Einkünfte im Sinne des EStG.

DAs mit dem Progressionsvorbehalt lässt sich leicht erklären, denn in § 32 b, Abs. 1 Nr. 1 j steht:

Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz,

Diese Beträge stehen nicht bei den Einkünften, sondern es geht um Lohnersatzleistungen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
TopJob 
Fragesteller
 06.12.2017, 11:36

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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