Handelt es sich beim Elterngeld um Einkommen im Sinne des EStG?
Hallo zusammen,
laut einem Vertrag über Studiengebührenstundung (umgekehrter Generationenvertrag) ist nach dem Studium und Erreichen eines Mindesteinkommens ein prozentualer Anteil vom Einkommen über einen bestimmten Zeitraum zu zahlen.
Nun steht im Vertrag, dass als Einkommen das Einkommen im Sinne des EStG gilt.
Die Frage ist nun, ob das Elterngeld (was mir bekannt nicht versteuert wird, jedoch unter den Progressionsvorbehalt steht) hierzu zählt. In §2 (2) EStG werden die Einkünfte definiert. Da es dort nicht enthalten ist, würde ich vermuten, dass es somit nicht als Einkunft i. S. d. EStG gelten kann. Aber vielleicht weiß jemand hier genaueres?
Danke auf jeden Fall schon mal im Voraus!
1 Antwort
Die Einkünfte sind im Einkommensteuergesetz erschöpfend aufgeführt. Es gibt sieben Einkunftsarten. zu keiner davon gehört Elterngeld, somit sind es keine Einkünfte im Sinne des EStG.
DAs mit dem Progressionsvorbehalt lässt sich leicht erklären, denn in § 32 b, Abs. 1 Nr. 1 j steht:
Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz,
Diese Beträge stehen nicht bei den Einkünften, sondern es geht um Lohnersatzleistungen.