Hohe Steuernachzahlung?

8 Antworten

Als allererstes solltet Ihr sicherstellen, dass die Rechtsbehelfsfrist (ein Monat) nicht abläuft.

Wenn Ihr den/die Fehler gefunden habt (liegt sicher an Euch), dann stellt Ihr/sie einen Antrag auf schlichte Änderung (nicht Einspruch).

Dies hat den Vorteil, dass das Finanzamt keine grosse Mehrarbeit hat und Euerer Eingabe ohne Prüfung sofort folgt (der berichtige Steuerbescheid in kurzer Zeit ergeht).

Wenn Ihr den Fehler nicht selbst findet (ich tippe auf das Fehlen der Anlage Vorsorgeaufwand) müßte sie eben die 100,- bis 150,-€ für einen Lohnsteuerhilfeverein investieren. Dieser müßte dann Einspruch einlegen oder Änderungsantrag stellen. Und vielleicht ergeben sich durch dessen Prüfung noch weitere Vorteile ( weitere Werbungskosten etc.).

Wenn Deine LAG 28.000,- brutto im Jahr 2016 hatte, dann müsste der Arbeitgeber davon 3.385,- Euro Lohnsteuer und 186,17 an Solidaritätszuschlag einbehalten haben.

Das sollte auch die Summe im Einkommensteuerbescheid sein.

Wenn eine Nachzahlung angefordert wird, sind folgende Punkte zu prüfen:

1. Gab es eine andere Einkunftsart?

2. Wurden alle Vorsorgeaufwendungen eingetragen?

3. Gab es Werbungskosten?

4. Hatte sie sich einen Freibetrag eintragen lassen?

Dein Sachverhalt ist sonst ein Fall für Esmeralda mit der Glaskugel, oder einen geübten Kaffeesatzleser.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hellsehen kann keiner. Wenn es in der Steuererklärung oder im Bescheid Zahlendreher gegeben hat, ist das sehr gut möglich.

Es gibt noch 1000 andere Gründe. Aber, wie gesagt: Hellsehen kann keiner.

Es wird vom Arbeitgeber nicht Einkommenssteuer sondern Lohnsteuer direkt abgeführt. Diese ist in diesem Fall - alleinstehend so bemessen, dass keine Nachzahlungen entstehen.

Wenn dies das Ergebnis des Ausfüllens der Elster-Formulare ist, dann hat sie entweder Fehler gemacht oder hier werden weitere Einnahmequellen verschwiegen.