Wie wird ein Verlustvortrag auf Folgejahre angerechnet wenn ich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war?

1 Antwort

Wer einen Verlustvortrag hat, muss in den Folgejahren entweder eine Einkommensteuererklärung, oder eine Erklärung zu Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages abgeben.

Einkommensteuererklärung geht rückwirkend 4 Jahre, also 2016, 15, 14, 13.

Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages 7 Jahre, also neben den Jahren, für die man noch die Einkommensteuererklärung abgeben kann noch 2012, 2011 und 2010.

Wenn Du also für 2010 einen Verlustvortrag feststellen lassen willst, dann musst Du eine solche Erklärung, ggf. nur zum Erhalt des Vortrages aus 2010, auch für 2011, 2012 und 2013 abgeben.

Damit bleibt dann der Verlustvortrag erhalten.

Der Beschied von 2014, wird ggf. gem. § 175 AO geändert und dort der Verlustvortrag abgezogen. Wenn etwas verbleibt, der Rest in 2015 und oder 2016.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986