festzusetzende einkommensteuer = mein zu bezahlender Betrag ?

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4 Antworten

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Unterjährig zahlst Du Lohnsteuer. Im Folgejahr machst Du die Einkommensteuererklärung und dann bestimmt das Finanzamt die "festzusetzende Einkommensteuer", die hätte im Vorjahr gezahlt werden sollen. Hast Du mehr gezahlt, dann ist der Differenzbetrag auf dem Einkommensteuerbescheid negativ, d.h. Du bekommst eine Erstattung. Hast Du zuwenig gezahlt, d.h. ist der Differenzbetrag auf dem Bescheid positiv, ist nachzuzahlen.

Und das genau steht ja auch auf dem Bescheid. Es wird für das Vorjahr ein Einkommensteuerbetrag von 215 EUR ermittelt und festgesetzt, jedoch wurden mehr Steuerabzüge vom Lohn einbehalten. Also gibt es eine Erstattung.

Entschuldige die offene Frage: Schläfst Du unter der Brücke oder wie kann man hierzulande von einem Jahreseinkommen mit 215 Euro Steuerabzug leben?

ellaluise  23.09.2013, 12:48

Möglicherweise war Ruben2012 Auszubildender und hat erst im Laufe des Jahres bzw. Ende des Jahres 2012 richtig begonnen zu Arbeiten (und lebte noch auf Kosten der Eltern).

Bei Lohnsteuerklasse I ohne Kinder fällt erst so um die 900€ Brutto Lohnsteuer an. Solche Einkommen soll es ja auch geben und werden bei dem meisten Auszubildenden nicht erreicht.

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hildefeuer  23.09.2013, 13:59
@ellaluise

Sicherlich. Ich könnte ja mal meinen Lohnsteuerjahresausgleich aus dem Jahr 1974 (war mein erster)hochladen und Fragen dazu stellen die ich damals hatte. Wäre mal gespannt wer da Antworten liefern kann. Jeder fängt mal an.........

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-54 und -5€ ergeben 59€ Erstattung. Sie brauchen nix zahlen, sondern bekommen 59€ erstattet.

ruben2012 
Fragesteller
 23.09.2013, 10:56

vielen Dank für die Antwort :)

Liebe Grüße, Ruben

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Danke nochmal für die ganzen >>>hilfreichen<<< Antworten und Erläuterungen. Ich habe seit einem Jahr ein Gewerbe am Laufen um zusätzlich als DJ neben meinem Hauptjob arbeiten zu können. Wenn mich was juckt, frage ich lieber ganz genau nach, als mit einer Ungewissheit zu handeln :-)

Liebe Grüße, Demian

Kevin1905  24.09.2013, 15:35

Als Selbständiger ist dir aber klar, dass die Rechnung auch mal anders herum ausfallen kann und dein Lohnsteuerabzug eben NICHT ausreicht deine Einkommensteuerschuld zu decken und du nachzahlen musst.

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