Steuererklärung Degiro 4 Jahre später?

2 Antworten

Degiro führt die Abgeltungsteuer ja nicht automatisch ab, weshalb man es selber über die Steuererklärung machen muss.

Nein, man führt keine "Abgeltungssteuer selbst über die Steuererklärung ab", sondern man gibt seine Einkommensteuererklärung ab und zahlt die auf das Einkommen entfallenden Steuern.

Soweit ich weiß, hat man für die Steuererklärung 4 jahre Zeit.

Dann "weißt" Du leider etwas Falsches. Ist man zur Abgabe einer EkSt-Erklärung verpflichtet, hat man keine "4 Jahre Zeit". Das gilt nur für eine nicht verpflichtende, freiwillige Abgabe.

Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht für unbeschränkt Steuerpflichtige grundsätzlich auch dann, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, aber nicht der KESt unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte) ...

Für eine Pflichtveranlagung gilt:

Die Einkommensteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen (§134 Abs 1 BAO) ...

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/einkommensteuererklaerungspflicht.html

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@Privatier59

Oh, kleine Panne. Danke für den korrigierten Link. Ich war gerade in Österreich und hatte daher bei Google-Suche die österreichischen Regelungen vorne stehen. Wegen der ähnlichen Regelungen und der späten Zeit ist mir das leider durchgerutscht. Im Ergebnis bleibt meine Antwort aber gleich.

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Das mit den 4 Jahren ist falsch.

Wer Kapitaleinkünfte ohne Abgeltungsteuerabzug vereinnnahmt muß seine Steuererklärung jährlich abgeben.

Aber man kann sie bis zu sieben Jahre später abgeben.

Für Veranlagungszeiträume ab 2018 kann das Finanzamt allerdings nicht mehr nach Ermessen entscheiden, ob und wieviel Verspätungszuschläge festgesetzt werden, sondern es MUSS welche festsetzen.

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@EnnoWarMal

Wieso hat man 7 Jahre Zeit, wenn man eine abgeben muss?

Mit dieser Argumentation hat man 13 Jahre Zeit, weil Steuerhinterziehung vorliegt oder vorliegen könnte......

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@Petz1900
Wieso hat man 7 Jahre Zeit, wenn man eine abgeben muss?

Weil die Festsetzungsfrist 4 Jahre beträgt, § 169 AO.

Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem man die Steuererklärung einreicht, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Jahres nach Entstehung der Steuer, § 170 AO.

Macht zusammen 7 Jahre.

Mit dieser Argumentation hat man 13 Jahre Zeit, weil Steuerhinterziehung vorliegt oder vorliegen könnte......

Wenn eine vorliegt - ja.

"Könnte" reicht da nicht, es muss schon eine sein.

Im Übrigen kann man den Ablauf der Festsetzungsfrist auch hemmen, dann hat man gegebenenfalls unendlich viel Zeit. Beispielsweise wenn ein Einspruch läuft.

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@EnnoWarMal

Es liegt dann eine vor.

Können Sie mir das mit den 10 Jahren auch ausrechnen, damit ich das auch mal verstehe?

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@Petz1900

Das glaube ich nicht - siehe leichtfertige Steuerverkürzung.

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@Petz1900

Das verstehe ich nicht, ich bin wohl zu lange aus der zweiten Klasse raus.

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