Wie wird Einkommen in Luxembourg und Deutschland versteuert (Doppelbesteuerungsabkommen?
Wenn ich als Arbeitnehmer in Luxemburg beschäfigt bin und dort Einkomme beziehe und zeitgleich aber Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung habe, wie erfolgt die Besteuerung dann?
Ich habe bereits etwas von Progessionsvorbehalt gelesen, aber wenn die Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten unter dem Steuergrundfreibetrag sind, ist dann das für mich überhaupt ein Thema?
Oder gilt dieser nicht?
Falls diese nicht gelten sollte und ich einen erhöhten Steuertarif zahlen muss, werden dann nur die Mieteinnahmen versteuert oder käme dann auch wieder das Einkommen aus Luxembourg besteuert?
2 Antworten
Entschuldige die Berechnung verstehe ich nicht so ganz.
Wohnsitz in DE richtig, aber Grenzübergänger.
Vermietungsobjekt in DE. Gehen wir mal wirklich von 30.000 Euro Gehalt in Luxembourg aus und 6000 Euro Gewinn also Überschuss aus Vermietung in DE.
Im Normalfall müsste es ja nach Doppelbesteuerungseinkommen das Gehalt in L ermittelt werden.
Aber durch die Mieteinnahmen wie wird das jetzt gemacht=?
Leider schreibst Du nicht, wo Du Deinen Wohnsitz hast. Nehmen wir mal in in D.
Dann wird Dein Gehalt im Normalfall in "L" besteuert.
Wenn DU hier Mieteinnahmen von 10.000,- und Ausgaben für die Immobilie von 4.000,- hast, ist Dein Überschuss 6.000,-.
Nehemn wir an die Einkünfte aus der Anstellung nach deutschem Recht ermittelt sind 30.000,- und andere Abzüge wie Vorsorgeaufwand sind 4.000,-, dann wird die Steuer bei 32.000,- abgelesen. Ca. 6.400,- Steuer = 20 %.
Überschuss 6.000,- - 4.000,- Vorsorgeaufw. = 2.000,- * 20 % = 400,- Euro Steuer.