Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?

1 Antwort

1. Dein Minijob pauschal versteuern zu lassen, ist auf jeden Fall die richtige Entscheidung.

2. Der Midijob (Gleitzone) mit 850,- * 12 = 10.200,- bringt auch noch keine Steuer.

3. Aber mit der selbständigen Tätigkeit kommst du in den Bereich und da kosten dann die ersten 100,- Euro (das werden die 100,- sein, die Dein Gewinn höher ist als 1.300,-) kosten dann 14,- Euro Steuer,.

4. Dran denken, dass von den 600,- Euro Umsatz die Betriebsausgaben abgezogen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986