Wie sieht es mit der Besteuerung eines Honorarjobs bei gemeinsamer Veranlagung aus, wenn dieser bei 300€ liegt?

2 Antworten

Jetzt würde mich mal interessieren, was eine Bürotätigkeit mit der Übungsleiterpauschale zu tun haben soll.

§ 3 Nr. 26: "Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen"

Also aus meiner Sicht : nein, keine Steuerfreiheit.

BibiTimmi 
Fragesteller
 24.08.2018, 15:56

Ich hab wohl den §3 nicht richtig gelesen. Sorry.

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