Wie sieht es mit der Besteuerung eines Honorarjobs bei gemeinsamer Veranlagung aus, wenn dieser bei 300€ liegt?
Mein Mann arbeitet Vollzeit und ich bin Hausfrau. Wir werden als Eheleute gemeinsam veranlagt. Ich könnte jetzt einen Job als Honorarkraft bekommen. Es handelt sich dabei um Büroarbeit bei einer gemeinnützigen, kirchlichen Einrichtung/Verein. Ich würde bis Ende des Jahres maximal 300 € verdienen. Laut §3 Nr. 26 EStG wäre dieser Verdienst doch dann steuerfrei. Sehe ich das so richtig? Oder ist dies bei gemeinsamer Veranlagung anders.
2 Antworten
Das fällt aber unter § 46 Abs. 3 EStG und unterliegt der Härtefallregelung, ist also quasi steuerfrei bis 410 € im Jahr.
Jetzt würde mich mal interessieren, was eine Bürotätigkeit mit der Übungsleiterpauschale zu tun haben soll.
§ 3 Nr. 26: "Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen"
Also aus meiner Sicht : nein, keine Steuerfreiheit.