nachgezahlten Kinderzuschlag in der aktuellen Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Ich weiß es nicht, aber ich sehe in Zeile 6 der Anlage Kind die Formulierung

"Im Steuerjahr entstandener Anspruch".

Dann hat der Anspruch für 2017 nichts dort zu suchen und auch für 2018 muß erst noch der letztendliche Anspruch ermittelt werden.

Demnach würden jedenfalls die tatsächlichen Zahlungsflüsse irrelevant sein.

Aber ist nur geraten.

Hallo,

100%ig weiß ich es auch nicht, bin aber der Meinung:

Kindergeld und Kinderzuschlag werden zwar zeitgleich von der Familienkasse gezahlt, haben im Grunde aber nichts miteinander gemein.

Kinderzuschlag ist wie z.B. auch Wohngeld eine Sozialleistung, beides muss insofern nicht in der EstE angegeben werden.

Denn Kinderzuschlag wird nur gezahlt, wenn mit dem Einkommen zwar der Grundbedarf der Eltern, aber nicht der des Kindes gedeckt werden kann.

Genaueres werden unsere Steuer Fachleute hoffentlich morgen dazu sagen können, sorry.