AVBextra-Beiträge an VBL von der Steuer absetzbar?

2 Antworten

Kläre erst einmal was Du hast. Also entweder Gehaltsumwandlung/Direktversicherung - dann ist nix zu machen.

Oder als Riestervertrag dann halt zusammen mit der Riesterbescheinigung des Anbieters entsprechend verarbeiten.

Formal heißt es wohl "VBLextra für Wissenschaftliche Beschäftigte", Tarifvariante "A (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente)". Ob der Beitrag vom Bruttolohn abgezogen wird oder vom Arbeitgeber direkt bezahlt wird, weiß ich nicht. Auf meinem Bankkonto passieren keine Bewegungen diesbezüglich.

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@MdAyq7

Es müsste aus der Gehaltsabrechnung erkennbar sein. Ansonsten kannst Du auch eine Rückfrage beim Versicherer machen. Bei einer Direktversicherung hast Du normalerweise keinen Versicherungsschein sondern eine Bestätigung des Arbeitgebers. Bei einem Riestervertrag oder Privatvertrag bekommst Du einen Versicherungsschein und jährliche Meldungen über den Stand der Versicherung.

Und natürlich hat der Versicherer auch Informationen über die steuerlichen Absetzmöglichkeiten des Produktes.

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@MdAyq7

10a bezieht sich auf Riesterverträge. Wenn Du den Schein hast dann wahrscheinlich auch einen Riestervertrag.

Du bekommst eine jährliche Meldung immer am Anfang des Jahres. Also für 2018 im Jan/Febr. 19 und für 2019 halt nächstes Jahr im Jan/Febr.

Und die reichst Du mit der Anlage AV beim Finanzamt ein. In der Meldung stehen Deine Einzahlungen in dem entsprechendem Jahr und die gewährte Zulage. Wenn die Zulage größer als der Steuervorteil ist dann passiert nix. Und wenn der Steuervorteil mehr als die Zulage ist dann bekommst Du die Differenz im Rahmen der Steuerberechnung erstattet. Bei Gutverdienern kann es sinnvoll sein die Zulage nicht zu beantragen sondern einfach nur den Steuervorteil zu nutzen weil den bekommt man halt im nächsten Jahr durch die Steuererklärung in die Hand und die Zulage verbleibt im Vertrag.

Also ruf einfach an oder schreib ne Mail und vergewissere Dich ob es sich um einen Riestervertrag handelt und warum Du die Bescheinigung für 2018 nicht erhalten hast. Und ob überhaupt Zulagen für Dich beantragt werden. Weil vielleicht hast Du das ja auch nicht eingereicht (bei dem Versicherer).

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@detlef32
Du bekommst eine jährliche Meldung immer am Anfang des Jahres. Also für 2018 im Jan/Febr. 19

Der Versicherer verschob die Meldung explizit auf Ende 2019. (Und es kam noch nichts. Ja, ich hakte bereits nach.)

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@MdAyq7

Meines Wissens dürfen sie das für einen Riestervertrag nicht. Denn Du brauchst halt die Bescheinigung für Deine Steuererklärung und für die ist Abgabetermin (falls er sich nicht verschoben hat) im Mai jeden Jahres.

Ich bin mir aufgrund Deiner Angaben wirklich nicht sicher ob Du einen Riestervertag oder eine normale Rentenversicherung hast.und da wäre die Absetzbarkeit für einen normalen Arbeitnehmer nicht (mehr) möglich.

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@detlef32

Ich rief an und (staune!) kriegte jemand am Telefon. Ich fragte nach, ob ich einen Riestervertrag hätte und bekam ein "Nein". Im inzwischen eingetroffenen VBL-Brief steht "Arbeitgeber" unter "Einzahler", "01" unter "Steuermerkmal", wozu die Legende "§3 Nr. 63 EStG", "Steuerfreiheit der Beiträge / Vollbesteuerung der Rentenanteile" lautet. Also?

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@MdAyq7

Also was? Wozu gibt es das Internet und Google. Hier ist der Gesetzestext:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

Es ist eine Pensionsversicherung. Kannst Du nicht von der Steuer absetzen weil auf diese Beiträge keine Steuern bezahlt wurde (wurde bereits bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt). Und wenn Du eine Rente bekommst dann musst Du die Rente versteuern.

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@detlef32

Ich las zwar genau die Quelle, wurde aber daraus nicht schlauer. Ich hab's nicht so mit all den Gesetzen, Tarifen, Pensionen, Rente, usw. Es fängt schon damit an, dass ich nicht weiss, ob VBL ein "Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung" ist, was denn eine "Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung" in meinem Fall wäre und so weiter.

Jedenfalls danke für die klare Antwort!

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@MdAyq7

Es gibt mehrere Säulen der gesetzlich geförderten Altersvorsorge.

  1. Die gesetzliche Rentenversicherung drv-bund also die Anstalt in die Deine Rentenbeiträge wandern. Die Beiträge werden beim Arbeitgeber nicht bei der Steuer berücksichtigt, werden also versteuert. Aber im Rahmen der Sonderausgaben bei einer Steuererklärung kann man die eigenen Beiträge steuerlich geltend machen. In die Steuertabellen ist das schon eingearbeitet. Die Rente die der Arbeitnehmer später bekommt muss versteuert werden.
  2. Private geförderte Rentensparmöglichkeiten hier speziell Riester für Arbeitnehmer. In Form von Versicherungsverträgen, Bankverträgen, Bausparverträgen oder Investition in ein Eigenheim. Hier wird versteuertes Einkommen eingezahlt. Der Arbeitnehmer bekommt Zulage und kann darüber hinaus die Einzahlungen bei der Steuer berücksichtigen lassen. Ist die Steuerentlastung höher als die Förderung bekommt der Arbeitnehmer die Differenz im Rahmen der Steuererklärung erstattet. Die Rente die der Arbeitnehmer erhält (oder im Falle einer Eigennutzung von Eigentum ein Pauschalbetrag) wird im Rentenalter versteuert.
  3. Basisrente. Ist was für Selbstständige. Erkläre ich hier nicht.
  4. Firmenpension, Direktversicherungen, Pensionsfonds (also das was Du hast). Hier zahlt der Arbeitgeber direkt die Beiträge in die entsprechende Rentenkasse (den Pensionsfonds oder eine Versicherung oder so) und dieser Geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer wird nicht versteuert - es fallen also für diese Beiträge keine Steuern an im Gegensatz zu den anderen genannten Altersvorsorgemöglichkeiten. Die Rente aus diesen Töpfen wird auch im Alter versteuert. Da aber nie für die Beiträge Steuern gezahlt wurden können sie auch nicht bei einer Steuererklärung angegeben werden.
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Bei der VBL Extra gibt es zwei Varianten: Einmal eine "normale" Entgeltumwandlung, da wird der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen un somit nicht versteuert und verbeitragt. Es gibt aber auch die Variante mit Riesterförderung. Dann musst Du in in den Zeilen 4, 6, 9, 10, 12, 13, 19 und ggfs 20-23 der Anlage AV die entsprechenden Angaben machen.

Formal heißt es wohl "VBLextra für Wissenschaftliche Beschäftigte", Tarifvariante "A (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente)". Ob der Beitrag vom Bruttolohn abgezogen wird oder vom Arbeitgeber direkt bezahlt wird, weiß ich nicht. Auf meinem Bankkonto passieren keine Bewegungen diesbezüglich.

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@MdAyq7

Auf Deinem Bankkonto passieren in keinem Fall Bewegungen. Der Arbeitgeber ist derjenige der überweit. Die Frage ist nur, ob er den Beitrag von Deinem Netto oder dem Brutto abzieht. Je nachdem wofür Du Dich entschieden hast, entscheidet sich die Steuer- und ggfs. Sozialabgabenersparnis und möglicherweise die Zulagen. Die Entgeltumwandlung vom Brutto ist nach §3 Nr. 63 steuerfrei und i. V. mit SvEV auch sozialversicheungsfrei, die Riesterförderung wird über die Einkommensteuererklärung erledigt.

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@heinerbumm

Im Übrigen bekam ich endlich mal eine Bescheinigung vom VBL. Da steht "Arbeitgeber" unter "Einzahler", "01" unter "Steuermerkmal", wozu die Legende "§3 Nr. 63 EStG", "Steuerfreiheit der Beiträge / Vollbesteuerung der Rentenanteile" lautet. Laut mündlicher Mitteilung eines VBL-Bearbeiters am Telefon habe ich keinen Riestervertrag. Zeilen der Steuererklärung, in die eine Eintragung vorzunehmen wäre, sind nicht vermerkt. Also?

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