Einzelunternehmer... Einkommensteuer?

4 Antworten

Angenommen, ich bin Angestellter mit einem Jahresnetto von 100.000,00 Euro.

Ich hab zwei Konten, eines, auf das mein Lohn gezahlt wird und ein privates.

Ich überweise mir von dem Lohnkonto 9.000,00 auf mein Privatkonto.

D.h. Kontostand ist am Ende

Lohnkonto 91.000,00

Privatkonto 9.000,00

Muss ich demnach Keine Einkommensteuer zahlen, da unter Grundfreibetrag?

Vermutlich bilanziert Du nicht.

Also ermittelst Du Deinen Gewinn über die EÜR.

Das hat mit den verschiedenen Konten dann nichts zu tun.

Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich noch um den zu berücksichtigen Vorsorgeaufwand (Anlage Vorsorgeaufwand also ausfüllen).

Der Einkommensteuer unterliegt der Gewinn - gleich auf welchem Konto das Geld liegt. Also wären im Beispiel 11.000 Europ Gewinn zu versteuern (vorausgesetzt, der Gewinn wurde richtig ermittelt, also beispielsweise auch die Privatentnahmen gewinnerhöhend berücksichtigt).

Dass auf 11.000 Euro Gewinn keine Steuern anfalllen, weil Grundfreibetrag, Sonderausgaben usw. abzuziehen sind, ist eine andere Frage.

Mit der Umsatzsteuer hat das auch nichts zu tun. Umsatzsteuer fällt sowieso nicht an - stimmt so absolut nicht. Bei steuerbaren Umsätzen fällt auch USt an, es sei denn, sie wird wegen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht erhoben. Dafür ist dann im Gegenzug auch kein Vorsteuerabzug möglich. Allerdings muss man für viele Leistungen USt bezahlen. Das würde dann den Gewinn mindern.

Bleibt noch die Frage, ob es realistisch ist, bei 16.000 Euro Umsatz 11.000 Euro Gewinn = fast 70 % zu erwirtschaften und wie man von dem Gewinn (liegt unter dem vieldiskutierten "Grundeinkommen") ein Jahr leben kann.

Eine "Grundschulung" und Beratung zur Besteuerung von Unternehmern wäre unbedingt anzuraten.

"also beispielsweise auch die Privatentnahmen gewinnerhöhend berücksichtigt" - es gibt hier keine Privatentnahmen - dieser Begriff gehört woanders hin.

Wenn man von 11.000 Euro pro Jahr nicht leben kann, dann frage ich mich, was all die Leute mit Grusi etc. anstellen.

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@cats123

"es gibt hier keine Privatentnahmen - dieser Begriff gehört woanders hin"

was ist damit gemeint?

Als Einzelunternehmer hat er Privateinlagen und -entnahmen aufzuzeichnen. Privatentnahmen mindern nicht den Gewinn. Bestehen diese Privatentnahmen nicht aus Geld, sondern Leistungen (beispielsweise privat Nutzung eines betrieblichen Fahrzeuges), so sind die anteiligen Aufwendungen dafür gewinnerhöhend zu berücksichtigen.

Siehe auch:

https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Privatkonten-Privatentnahmen-und-Privateinlagen.html

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geniale Idee ......

nutz nur nix, da bei Einzelunternehmen der Gewinn der Besteuerung unterliegt und nicht die Privatentnahmen.

Demnach.....11,000€ minus 9186€ Freibetrag...
Ergibt dann 1814 €, welche mit der Einkommensteuer verrechnet werden.

Umsatzsteuer und Gewerbesteuer entfallen.

Richtig?

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@gruenh0rn33

Nein - erst noch die Sonderausgaben abziehen - aus dem Rest wird die EST errechnet (da wird nichts verrechnet).

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@gruenh0rn33

Der Grundfreibetrag ist in der Steuertabelle eingearbeitet. Du ziehst da selbst nichts ab, sondern reichst die Steuererklärung ein.

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