Können - bei Auflösung doppelter Haushaltsführung - die Kosten für Rest-Afa der Möbel abzgl. der Einnahmen durch Verkauf der Möbel (Nachmieter) angesetzt werde?

1 Antwort

Nein. Der Verkauf der Möbel erfolgt in der privaten Sphäre und hat mit doppelter Haushaltsführung nichts zu tun.

Es ist ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften. Sofern die Möbel länger als ein Jahr im Familienbesitz waren, ist der Verlust steuerlich irrelevant.