Steuererklärung Studentin verheiratet kein Einkommen?
Hallo liebe Experten,
ich habe einige Fragen in meinem Kopf und hoffe, dass ich hier die Antworten darauf kriegen kann. Ich habe mich mit dem Thema Steuererklärung befasst, und bei meiner Recherche sind bei mir einige Fragestellungen entstanden:
- Ich gebe zum ersten mal eine Steuererklärung ab. Jedoch sah ich, dass ich im Jahr 2015 keine Steuern bezahlt habe, da wenig verdient hatte. Daher dachte ich mir, dass ich im Jahre 2015 eine Einzelveranlagung wähle und bei meiner Frau, die nur studiert und kein eigenes Einkommen hat, und der Studium ihre 2.Ausbildung ist, eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auswähle um es auf 2016 zu übertragen. Meine Frage nun: Kann man bsp: 2015 angeben, dass man EInzelveranlagung und in 2016 eine Zusammenveranlagung möchte? Oder muss man extra einen Antrag stellen?
- Es gibt ja diese Telefon und Internetkosten die man im Jahr 240€ absetzen kann. Meine Frage: WIll das Finanzamt unbedingt einen Beleg dafür? Dass Studenten Internet und Telefon brauchen steht ja ausser Frage. Mein Kollege meinte, dass er ohne Beleg nur 70€ im Jahr angegeben hatte, und das Amt das nicht akzeptiert habe. Die sollen auch nicht angeschrieben haben, dass sie dafür ein Beleg wollen. Sie sollen einfach nicht akzeptiert haben.
- Das selbe gilt für Bibliotheksfahrten an einem Samstag wo man sich mit den Mitstudentin traf um zu lernen. Wie soll man das belegen. Kann man ja nur schätzen für Aufwendungen für Verpflegung etc.
2 Antworten
In der Steuererklärung 2015 kannst Du für das Steuerjahr 2015 durch das passende Kreuz in Zeile 24 die Veranlagungsjahr wählen.
Für das Jahr 2016 etc.hast Du wieder das Wahlrecht.
In Zeile 1 keuzt Du bspw. an, ob Du eine Einkommensteuererklärung abgeben willst oder in Zeile 2 die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages (gilt auch für den erstmaligen Verlustvortrag.
Die Fahrtkosten(pauschale), nicht nur am Samstag, kannst Du mit einer Aufstellung zur Anlage N belegen. Hier hinein gehören dann auch die übrigen Studienkosten und evtl. auch datierte Verpflegungspauschalen.
- Natürlich kannst Du die Einzelveranlagung in 2015 wählen, um den Verlust Deiner Ehefrau auf 2016 übertragen zu können. Aber wenn Du in 2015 sowieso keine Steuer gezahlt hast, brauchst Du auch keine Erklärung abgeben.Nur für den Fall, dass das Finanzamt fragt.
- Nicht nachgewiesene Kosten braucht das Finanzamt auch nicht zu akzeptieren. Ausserdem irgend einen Beleg hat man immer. Wenn man die Rechnung nicht mehr hat, so doch die Bankabbuchung. Eine Pauschlae von 240,- die man abziehen kann, ist mir nicht bekannt.
- Wenn man am Samstag berufliche Fahrten hat kann man genauso genau, oder ungenau schätzen wie an Wochentagen. Die Entfernung , da hilft Google maps.
Ja.
Du weißt aber selbst, was man mit ein wenig Erfahrung (bei mir sind es jetzt etwas mehr als 25 Jahre) erreichen kann.
Vielen Dank für die Auskunft,
Noch eine letzte Frage. Diese Mehraufwendungen für Verpflegungsaufwand, wo man sich in der Freizeit zum lernen, Projektvorbereiten etc. getroffen hat. Beispielsweise in der Bibliothek. Ich habe nun eine datierte Anlage erstellt. IMmer wenn sie an Freizeit dort war hab ich das Datum, den Ort, Entfernung und abwesende Stunden aufgezeichnet. Meine Frage nun dazu. Möchte das Finanzamt auch einen Beleg für solche Sachen? Ich hab noch nie gesehen, dass jemand zur Rezeption in der Bibliothek gegangen ist und jedes einen Stempel verlangt hat um ihren Aufenthalt dort zu belegen. Haben sie vielleicht Erfahrungen bei einer Steuererklärung für Studenten, was das Amt akzeptiert und was nicht bzw. zu welchen Bedingungen ? LG
Das ist meistens ein Deal mit dem Finanzamt. Man beantragt, einen Teil der Telefonrechnung als beruflich anzuerkennen, der deutlich höher liegt als die 2240 Euro und akzeptiert dann die 20 Euro pro Monat, die das Finanzamt anbietet.
Wie auf einem Basar.