Minijob und Kapitalerträge mit Nichtveranlagungsbescheinigung. Was muss ich versteuern?

1 Antwort

Wenn es sich um einen Minijob handelt, dann interessiert dieses Einkommen das Finanzamt nicht, denn dieser wird durch den Arbeitgeber pauschal versteuert.

Da die Person auch im Besitz einer NVA ist, bleiben auch die Kapitalerträge unbesteuert. Allerdings lassen derart hohe Kapitalerträge vermuten, dass damit kein Anspruch mehr auf die NVA besteht und dies dem Finanzamt auch mitzuteilen wäre.