Besteuerung von Auslandsrenten und Abfindung?

Mir werden seit fast 2 Jahren diese Fragen gestellt, aber nirgendwo im Internet finde ich verständliche Antworten. 1.a) Ein Deutscher arbeitet ein paar Jahre in England, zahlt dort in die Rentenversicherung ein, geht wieder zurück nach Deutschland und bekommt im Alter eine kleine Rente aus England (unversteuert), die in Deutschland ebenfalls nicht versteuert wird, sondern dem Progressionsvorbehalt unterliegt. 1.b) Er arbeitet anschließed in Deutschland viele Jahre für Kanada und zahlt ganz normal in die deutsche Rentenversicherung ein. Als er in Rente geht, bekommt er natürlich die deutsche Rente, aber zusätzlich auch eine in Kanada nicht versteuerte Einmalzahlung seines Rentenanspruches der kanadischen „Volksrente“ OAS, die aus Steuergeldern finanziert wird und somit beitragsfrei ist. Diese Rentenzahlung soll nun in Deutschland versteuert werden. Frage: Weshalb einmal Progressionsvorbehalt und einmal Versteuerung? Es besteht für beide Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen. 2.) Die kanadische Regierung zahlt ihren Angestellten, wenn sie das Beschäftigungsverhältnis beenden, eine Abfindung , auch wenn man in Rente geht. In Deutschland gibt es sowas nicht, trotzdem heißt die Zahlung explizit „Abfindung“. Sie richtet sich nach deutschen Gepflogenheiten, d.h. ½ Monatsgehalt pro gearbeitetem Jahr, bis zu einem Maximum von 12 Monatsgehältern nach 24 Jahren. Diese Zahlung sieht das Finanzamt als "Arbeitslohn für mehrere Jahre" an und will sie entsprechend versteuern. Frage: Wird ein Arbeitslohn höher als eine Abfindung versteuert, oder weshalb kann das Finanzamt eine Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers schlicht und ergreifend umdeklarieren und (höher?) versteuern? Versteht jemand diese Steuerangelegenheiten? Über qualifizierte Antworten würde ich mich freuen?

Rente, Abfindung, DBA, doppelbesteuerungsabkommen, einkommensteuer, Lohnsteuer, Steuern, Steuerrecht
Kann ich durch Verluste mit einer eigens gegründeten GbR Einkommenssteuer/Lohnsteuer geltend machen?

Verluste aus GBR mit Einkommenssteuer verrechnen

Hallo Zusammen, ich bin 25 und habe meine letzten Steuererklärungen von einem Steuerhilfsverein machen lassen. Dieses Jahr habe ich mich viel mit dem Thema beschäftigt und möchte jetzt selbst aktiv werden.Über einen meiner Professoren wurde mir kund getan, dass man auch bei der Steuererklärung kreativ sein kann. Ich habe für meinen Großvater Letzt ein Konzept für einen Familienpool entworfen, damit er seine Immobilien bündeln und unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer besser weitergeben kann. Dabei kam ich auf eine Idee. Hierzu bitte keine Kommentare bezüglich Moral. Falls jmd. hier Ahnung bezüglich der rechtlichen Machbarkeit meiner Idee hat bitte ich einfach nur um fachliches Feedback. Mein Plan: Mein Opa gründet eine GbR oder GmbH zur Immobilienverwaltung. ( Sein Steuerberater würde in den ersten Jahren die Buchhaltung übernehmen (bin mir über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Gewerbeformen bewusst)) Ich würde ihm in Zukunft dabei unterstützen seine 5 Häuser mit insgesamt 12 Mietwohnungen zu vermieten ( Anzeigen schalten usw.) Kann ich hierzu eine GbR gründen, mit der ich eine seiner Wohnungen miete. Die Miete würde ungefähr die Höhe meiner Einkommenssteuerabgaben meines jetzigen Jobs betragen. Da meine Consulting GbR nur "bezahlt" wird wenn ich Mieter vermittle, was bei nur 12 Wohnungen und Langzeitmietern seltenst vorkommt, mache ich jeden Monat die Miete mit meiner GbR Verlust. Seine GbR muss auf meine Mietgewinne nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen. Die restlichen 85% legt er in Rücklagen für die GbR an und unter der Hand ist vereinbart, dass ich mein Geld im Erbfall gesondert vererbt bekomme. Ich zahle damit zwar jeden Monat ca 400€ miete an ihn, könnte diese aber über meine Steuererklärung und die Verluste meiner GbR geltend machen und 85% meiner Mietzahlungen werden sicher für mich aufbewahrt. Einziger Verliere hier = Das Finanzamt von denen ich meine Einkommenssteuer zurück verlange. Ist das rechtlich machbar? Gibt es noch andere Ideen für mein Szenario um künstliche Werbungskosten zu erzeugen? Vielen Dank für eure Hilfe

Sparen, einkommensteuer, Gbr
Muss ich als Student mit zwei Nebenjobs eine Steuererklärung abgeben?

Ich suche bereits den ganzen Tag nach einer Lösung, finde aber etwas unterschiedliche Antworten. Ich habe im letzten Jahr zwei Jobs nebeneinander gehabt, beide unter 450 €, aber zusammen über 450 € (unter 800 € zusammen). Ich bin nie über die 20-Stunden-Regelung gekommen und habe das ganze Jahr über bei beiden Arbeitgebern durchgehend gearbeitet.

Im Grunde wurde ich bei einem Arbeitgeber in Steuerklasse 1, bei dem anderen in Steuerklasse 6 angemeldet, so zumindest der Plan. Auf meinen Abrechnungen stand aber jetzt bei beiden immer Steuerklasse 6, ist da etwas schiefgelaufen, oder übersehe ich etwas?

Weiterhin habe ich gelesen, dass man, sobald man bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, zur Steuererklärung verpflichtet ist. Ist das richtig? Damit hätte ich die Frist ja verpasst...

Andererseits wurde ich als Minijobbler gemeldet, beim anderen Arbeitgeber als Werkstudent. Ändert sich dadurch etwas?

Dass ich eine Steuererklärung bei nicht vorliegender Pflicht nachreichen kann, ist mir bewusst, weshalb ich dies eigentlich auch nachholen wollte. Es geht mir jetzt lediglich darum, mögliche Mahngebühren, hätte ich eine Erklärung abgeben sollen, gering zu halten und alles schnellst möglichst nachzureichen, sofern notwendig.

Kann mir da jemand Auskunft geben? Sollten die Informationen nicht reichen, gerne Bescheid geben, wovon dies noch abhängig ist. Vielen Dank!

Student, einkommensteuer, nebenjob, Steuererklärung
Ich bin teilzeitbeschäftigt und beziehe Witwenrente, muß ich Steuern auf meine Witwenrente zahlen?

Teilzeitbeschäftigt und beziehe Witwenrente, muß ich Steuern auf meine Witwenrente zahlen? Wie wird es berechnet?

Ich wohne alleine und beziehe seit 6/2004 Witwenrente von der Deutsche Rentenversicherung. Zur Zeit bekomme ich von der Deutsche Rentenversicherung monatl. 600 € Witwenrente Brutto.

Seit 6/2004 habe ich keine Einkommensteuererklärung für die Witwenrente gemacht. (weil ich wusste nichts davon)

Heute bekam ich von Finanzamt einen Post und ich soll für das Kalenderjahr 2010 eine Einkommensteuererklärung für Witwenrente ausfüllen bzw. abgeben. Weil das Finanzamt hat von der Deutsche Rentenversicherung eine Mitteilung (Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilung für das Kalenderjahr 2010) erhalten, wo drauf steht, dass es 7.200€ (für das Kalenderjahr 2010) zu versteuern sind.

Ich arbeite seit 2002 als Teilzeitkraft und verdiene brutto monatl. ca. 800 € (Sozialvers.-Beiträge und Lohnsteuer wird bezahlt). Jahreslohnsteuer ist bei mir aber sehr niedrig, so zwischen 100-150 € oder manchmal 0 €.

Also nochmal: Jahreswitwenrente Brutto 7200 €. 50% von 7200 € macht 3100 €. Grundfreibetrag für Witwenrente ist: 8.004 €

Frage: 1. Bin ich wirklich steuerpflichtig? Wenn ja, wieviel € Steuer muss ich eventuell an Finanzamt nachzahlen?

  1. Werden Witwenrenteeinkommen (Brutto) und Beschäftigungseinkommen (Brutto-Teilzeitjob) bei der Einkommensteuererklärung zusammengerechnet? Wenn ja, dann überschritte ich die Grundfreibetrag von 8.004 € für die Witwenrente und ich muss dann eventuell Steuern nachzahlen. Stimmt das, was meint Ihr?

Ich danke Euch schonmal im Voraus.

Rentenversicherung, einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern, Witwenrente
Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Nachzahlung, Steuerberater, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Verspätung, Umsatzsteuererklärung
Steuerberaterkosten nach Beendigung der Selbstständigkeit absetzen?

Hallo zusammen,

ich arbeite gerade an meiner ersten Steuererklärung nach Beendigung meiner Selbstständigkeit. Da mein ehemaliger Steuerberater verstorben ist, und meine erste Alternative leider in meinen Augen nicht gut arbeitet, möchte ich diese ab sofort alleine erstellen und habe daher leider keinen Ansprechpartner. Ich hoffe daher dass ich hier ein wenig Hilfe bekomme. Vielen Dank schonmal dafür!

Zum Sachverhalt:

Meine Selbstständigkeit habe ich 2013 beendet. Durch den ungewollten Steuerberater-Wechsel genau zu dieser Zeit, haben sich meine letzten Steuererklärungen ein wenig hingezogen. Von meinem neuen Steuerberater habe ich die Rechnungen für folgende Erklärungen erst im Jahr 2014 erhalten und bezahlt:

Aufstellung JA 2011 / 2012

Abschlußarbeiten 2011 / 2012

ESt-Erklärung 2011 / 2012

GewSt-Erklärung 2011 / 2012

USt-Erklärung 2011 / 2012

Gesamthöhe ca. 3750€

Selbige für das Jahr 2013 habe ich erst 2015 in Rechnung gestellt bekommen und bezahlt.

Frage:

Da diese Erklärungen noch meine damalige Selbstständigkeit betreffen, würde mich Interessieren, ob ich diese in meine ESt-Erklärungen für 2014 und 2015 ansetzen kann, und wenn ja wo? Laut Internetrecherche wären diese während der Selbstständigkeit als Werbungskosten angesetzt worden, aber kann ich diese nun auch in der ESt als Werbungskosten ansetzen, bzw. als Sonderausgaben?

Vielen Dank schonmal :-)

Grüße

einkommensteuer
Soll ein Ehepaar (Arbeitnehmer mit hohen Einkünften / selbständig mit geringem Gewinn) die gemeinsame Steuerveranlagung für Einkommensteuer wählen?

Hallo zusammen,

ich hätte gern eure Hilfe & Erfahrungen.

mein Mann ist normal Arbeitnehmer und verdient etwa 80.000 EUR Brutto pro Jahr. Ich bin nebenberufliche Selbständing und verdient sehr gering etwa 5.000 EUR Brutto pro Jahr.

Wir habe durch gemeinsame Veranlagung für Einkommensteurerklärung gemacht und vom FA Einkommensteuerbescheid bekommen. Und wir müssen jetzt viel nachzahlen.

Wir haben eine zusammene Veranlagung gemacht und gerade den Bescheid vom FA bekommen. Wir müssen nun etwa 2.500 EUR nachzahlen wegen meiner geringere Einkünfte etwa 5.000 EUR. Also 50% von meiner Gewinn zahlen wir als Einkommensteuer.

So lange ich weiss, als Selbständig gibt es einen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 Euro, der steuerfrei ist. Allerdings meine Einkünfte sind natürlich zu der gesamten Einkünfte von beiden additiert und berechnet worden. In diesem Fall, meine Einkünfte sind gar nicht steuerfrei berücksichtigt.

Meine Frage ist :

  1. Ist es wirklich so, dass geringere Einkünfte nicht mehr steuerfrei sind, wenn eherpaar zusammen durch gemeinsame Veranlagung für Einkommensteurerklärung macht (weil nur gesammte Summe berüchsichtigt wird)?

  2. Falls ja, wenn ich nur meine Einkünfte für Einkommensteurerklärugn mache (durch Einzelveranlagung), würde meine Einkünfte steuerfrei sein? In disem Fall, werden dann nur mein Manns Einkünfte für Einkommensteurer berüchsichtigt?

ich freue mich sehr auf eure Antworts und Erfahrungen!

VG Ashley

einkommensteuer, selbstständig
Muss ein Selbständiger/Freiberufler Geldgeschenke vom Opa in der Steuererklärung angeben?

Hallo, es geht um jemanden, der selbständiger Webdesigner ist. Aus gesundheitlichen Gründen lagen die Einnahmen n den letzten Jahren nur im Bereich von ca. 4000 - 6000 Euro p.a.. Dazu kamen noch ein paar Kapitaleinkünfte. Zusammen ergab beides vielleicht knapp 10000 Euro. Der Selbständige hat einen Opa, um den er sich fast täglich kümmert. D.h., er fährt zu Ihm ans andere Ende der Stadt, bringt Einkäufe und Essen mit, fährt den Opa zu Ärzten, erledigt Behördenkram usw, usw. Das alles rechnet er aber nicht im Detail mit dem Opa ab (nach dem Motto. gib mir mal 20,87 Euro für meine Einkäufe bei Aldi!). Stattdessen gibt der Opa dem Enkel öfters mal pauschal und großzügig ein paar Hunderter auf die Hand. Was davon nun für die Kosten (Einkäufe, Fahrten etc.) ist, die dem Enkel entstanden sind und was geschenkt, lässt sich kaum auseinander rechnen. Unter dem Strich hat der Enkel im Jahr knapp 10000 Euro Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und ebenfalls knapp 10000 Euro von dem Opa. DAS PROBLEM:früher oder später wird wohl mal ein Finanzbeamter auf die Frage kommen, wie der Enkel Jahr für Jahr von knapp 10000 Euro (manchmal auch weniger) leben konnte. Und da der Enkel meist das von dem Opa erhaltene Geld bar auf seinem Konto eingezahlt hat, wird dann vermutlich die Frage kommen, woher das Geld stammt. Der Opa würde natürlich bestätigen, dass es seine Geldgeschenke war. Die Frage ist nur: muss der Enkel das vom Opa erhaltene Geld auch Jahr für Jahr in seiner Steuererklärung angeben? Also ungefähr so: Webdesign Firma XY 700 Euro, Unterricht Herr ZZ 200 Euro, Kostenerstattung und Auslagen von meinem Opa 500 Euro, usw, usw. ? Und müsste er (schlimmstenfalls) wirklich immer ausrechnen, was nun Auslage für seine Kosten waren, die der Opa Ihm wieder gegeben hat und was Geldgeschenke waren? Hat jemand einen Tipp oder einen fachkundigen Rat für solch einen Fall? schon mal danke im Voraus!

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Freiberufler, Selbständiger
Steuererklärung: Mehrere Beschäftigungsarten in einem Jahr. Was muss ich angeben?

Hallo!

Wie verhält es sich, wenn man in einem Jahr zuerst eine geringfügige Beschäftigung (6 Monate neben dem Studium) und später eine Vollzeittätigkeit hatte (3 Monate ab Ende des Studiums)?

Das Problem liegt hier: Es ist nicht klar, ob bei der geringfügigen Beschäftigung (400 Euro mtl.) Lohnsteuer pauschal vom Arbeitgeber abgeführt wurde. Im Anschluss an die geringfügige Beschäftigung hat der AG eine Lohnsteuerbescheinigung versandt, was darauf hindeutet, dass noch keine Lohnsteuer abgeführt wurde (Es steht auch drauf, dass 0 Euro LSt einbehalten wurden). Muss diese Beschäftigung jetzt in der Steuererklärung mit angegeben werden? Und was hat das für Konsequenzen? Soweit ich das beim Durchforsten des Internets verstanden habe, keine. Zumindest solange der Lohn unter einem Wert von 8xxx Euro jährlich liegt.

Durch die dreimonatige Vollzeitbeschäftigung am Ende des Jahres wird dieser Wert jedoch überschritten, wenn man alle Einkünfte aus den beiden Beschäftigungen zusammenrechnet. Muss man jetzt damit rechnen, dass man Lohnsteuer für die geringfügige Beschäftigung nachzahlen muss? Oder kann man das so nicht zusammenrechnen? Für die Vollzeittätigkeit wird ja ordnungsgemäß Lst. einbehalten.

Der Grund für die Steuererklärung ist eigentlich nur, Fahrtkosten für die Vollzeitbeschäftigung geltend zu machen. Bzw. wird einem ja überall geraten eine Steuererklärung zu machen, wenn man nur einen Teil des Jahres einer Tätigkeit nachgegangen ist. Kann die Angabe über die geringfügige Beschäftigung einfach weggelassen werden?

Vielen Dank für die Mithilfe an der Lösung des Problems!

einkommensteuer, geringfügige Beschäftigung, Lohnsteuer, Steuererklärung, Vollzeit
Wie versteuere ich den "Unterhalt" für meine Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft?

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem mit der Einkommensteuererklärung und werde bei google leider nur zum Teil fündig, bzw. bekomme zu viele unterschiedliche Meinungen.

Es geht um folgendes:

Ich wohne mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (beide stehen im Mietvertrag und wir wohnen schon über ein Jahr zusammen) und Sie hat keinerlei Einkommen, sodass ich für Ihren kompletten Lebensunterhalt aufkomme (Miete, NK, Krankenkasse, Nahrung usw.). Da wir ja somit in einer Bedarfsgemeinschaft leben und mein Verdienst zu hoch war (zumindest bis incl Juni 2014 - danach haben wir von meinem ALG1 und meinem Dispo "gelebt" ), hatte Sie keinen Anspruch auf ALG 2 oder sonstige Sozialleistungen (Antrag wurde auch nicht gestellt)! Wir haben zwar jeder ein eigenes Konto, Zahlungen wurden bis heute jedoch alle von meinem Konto geleistet. (Meine Freundin hat eine Kontovollmacht für mein Konto)

Nun habe ich mehrfach gelesen, dass ich pauschal den Höchstbetrag von 8354€ + den ebenfalls von mir geleisteten KK-Beiträgen über der Anlage Unterhalt steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.

Wenn ich es denn richtig verstanden habe:

...Steuerfreiheit gilt nur für laufende Zahlungen Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Steuerzahler diese Zahlungen für 2014 auf Antrag bis zu 8354 Euro (2013: 8130 Euro) vom Gesamtbetrag seiner Einkünfte abziehen. Der Höchstbetrag kann sich noch um gezahlte Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen. Hat der Unterhaltsempfänger noch eigene Einkünfte oder Bezüge, so wird der Höchstbetrag gekürzt um die Einkünfte oder Bezüge, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Der Empfänger muss den Unterhalt grundsätzlich nicht versteuern. Das gilt auch für den Empfänger, der Zahlungen von Freunden erhält. Besonderheiten gelten für den Unterhalt an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner...

Quelle: FAZ ( http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/steuertipp-unterhalt-richtig-absetzen-12804304.html )


Dazu hätte ich aber noch 2. Fragen:

1. Muss ich diesen Gesamtbetrag zusätzlich im Mantelbogen eintragen? Wenn ja wo und als was deklariert?

2. Muss meine Freundin in Ihrer Steuererklärung diesen Betrag irgendwo als Einkommen angeben? Wenn ja wo? (Geldleistungen hat Sie ja von mir nicht direkt erhalten)


Ich hoffe hier sind ein paar Experten, die mir damit weiterhelfen können!!!

Beste Grüße Klaus

außergewöhnliche Belastungen, einkommensteuer, unterhalt, aussergewoehnliche Belastung, Bedarfsgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft
Von Freiberufler zur Angestellte - wie werde ich vom Finanzamt behandelt?

Hi,

Ich habe da ne Frage, die mir irgendwie niemand richtig beantworten kann. Deswegen schreibe ich in diesem Forum und ich hoffe, dass ihr mir da vielleicht weiterhelfen kann, bevor ich vollkommen verzweifele.

Neben meinem Studium habe ich als Freiberufler noch gearbeitet und mein Gewinn aus meiner selbstständige Tätigkeit war nie mehr als 6.000 euro im Jahr war (immer unter dem Freibetrag). Nun ist es jetzt so, dass ich mein Studium erfolgreich beendet habe und einen Jobangebot zum 1.August bekomme habe - Festangestellte! das wurde heißen, dass mein gesamtes Jahreseinkommen plötzlich über 8.000 betragen wird, da der Arbeitgeber mir ca. 3.000 brutto zahlen wird, WENN ich den Job annehmen wurde. Jetzt zu meiner Frage:

Mir ist schon klar, dass das Finanzamt mein Jahreseinkommen aus der selbstständige und nichtselbständige Tätigkeit berechnet und ich wahrscheinlich aufgrund meiner selbständige Tätigkeit, die ich bis dato ausgeübt habe, das erste mal Steuern nachzahlen muss. Wie behandelt das Finanzamt mich für das Jahr 2015? Werde ich dann für meine selbständige Tätigkeit (was ja in diesem Fall eine nebenberufliche Selbständigkeit dargestellt) geschätzt und müsste ich aufgrund dessen eine Steuer - Vorauszahlung plötzlich an das Finazamnt leisten?

Es wäre echt super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet…. LG

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Steuer Nachzahlung wegen Handy Prämie!? (EStG)

Hallo, ich habe einen neuen Bescheid für die Einkommenssteuer 2010 erhalten. Zum Sachverhalt: Laut einer dem Finanzamt vorliegenden Mitteilung, habe ich im Jahr 2010 eine Vergütung für den Abschluss eines Mobilfunkvertrages in Höhe von 376,- Euro erhalten. Der neue Bescheid für das Jahr 2010 weißt nun eine Nachzahlung in Höhe von 118,61 Euro aus (scheinbar mit Verzinsung). Ich habe dagegen Einspruch eingelegt. Nach einigen Wochen bekam ich nun die folgende Antwort vom Finanzamt: "... der Einspruch ist nach meinen Feststellungen nicht begründet. Die Ihnen von der Firma Sparhandy GmbH gezahlte Vergütung für die Verlängerung oder den Erstabschluss eines Mobilfunkvertrags stellt steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des § 22 Nr. EStG (Einkünfte aus Leistungen) dar. Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden, oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst. Die in Frage stehende Vergütung wurde Ihnen für den Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags gewährt. Dabei ist es unerheblich welchen Gebührentarif Sie monatlich zahlen müssen und ob die Handykosten in irgendeiner Weise steuerlich geltend gemacht werden. Sollten Sie nach nochmaliger Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass der Bescheid nicht beanstanden ist, so bitte ich, mir bis zum 24.04.2014 mitzuteilen, ob Sie den Einspruch zurück nehmen. Füllen Sie bitte für Ihre Antwort die beigefügte Erklärung aus und senden Sie diese dem Finanzamt zurück." Was nun? Die Prämie habe ich erhalten, dafür statt einer reduzierten Grundgebühr die volle monatlich bezahlt. Zudem setze ich auch keine Handykosten ab.

einkommensteuer, Finanzamt, Handyvertrag, Nachzahlung, Steuererklärung, Steuern, Absetzbarkeit, Prämie, EStg

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