Hallo ich habe meine Freiberufliche Tätigkeit ( unterrichtende Tätigkeit ) zum 30.11.2024 aufgegeben. Das Finanzamt hat mich aufgefordert eine Aufgabebilanz anzufertigen. Ich habe jetzt meine EÜR bis zum 30.11.24 fertiggestellt. Auf den 30.11.24 bin ich jetzt dabei eine Aufgabebilanz mit einem Aufgabegewinn anzufertigen. Ich habe dazu mit Stichtag 30.11.24 alle meine im Anlageverzeichnis vorhandenen Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen übernommen. Diese Wirtschaftsgüter sind alle schon abgeschrieben bis auf einen Restbuchwert von jeweils 1 Euro. Ich habe geschaut, was diese Wirtschaftsgüter noch für einen Marktwert/ Teilwert haben. Soweit so gut. Wo ich überhaupt nicht durchblicke ist folgende Sache. Ich habe am 06.12.2024 noch mein Honorar für den November 2024 bekommen. Wo muss ich das eintragen? Kommt das noch in die EÜR. Ich habe doch den Betrieb zum 30.11.2024 geschlossen und das Honorar erst im Dezember erhalten. Es handelt sich um 2500 Euro Honorar. Ich habe in der EÜR für 2024 die Zeile 89 gefunden : Hinzu und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart. Wäre diese Zeile richtig? Oder kommt in die EÜR dieses Honorar gar nicht mehr rein, sondern nur in die Aufgabebilanz. Bitte um Rat.