Jobcenter fördert mir PKW hat Geld überwiesen, trotz P-Konto wurde Geld gepfändet, was mach ich nun?

4 Antworten

M.E. hast Du nur eine Chance: alle Unterlagen zusammensammeln, die mit der Förderung des Autos durch das Job-Center zu tun haben.

Mit denen gehst Du zum Amtsgericht und versuchst eine Bescheinigung nach § 765 ZPO zu bekommen. Die bringst Du der Bank, die darauf hin (einmalig) den Freibetrag erhöht, so dass Du an das Geld kommst.

Beeil Dich damit, denn irgendwann muss die Bank sonst abführen.

Beim Pfändungsschutzkonto beträgt der Pfändungsfreibetrag für eine Person runde 1000 Euro, das reicht für das Alg II völlig aus. Versuch beim Amtsgericht vorzusprechen und einen Beschuß zu erreichen, allerdings fürchte ich, daß Du rückwirkend wenig ausrichten kannst, aber versuchen solltest es trotzdem. Nimm dazu den Bescheid über die PKW-Förderung und den Alg-II-Bescheid vom Jobcenter mit.

doch obwohl ich ein P-Konto habe, wurde das Geld gepfändet

Logische Folgerung, denn sobald der pfändungssichere Betrag überschritten wird, ist die überschüssige Summe weg.

wenn du ein P-Konto hast, dann ist der pfändungssichere Betrag nicht gepfändet worden, sondern nur das, was drüber geht. Das ist nicht gut, denn das hätte dir klar sein müssen, wenn du in der Situation bist. Damit ist das Geld (teils) weg. Und nun kannst du mit dem Jobcenter reden, was passiert ist. Die werden ihr Geld wiederhaben wollen.