Wird der Unterhalt neu berechnet wenn der Unterhaltspflichtige wieder Vater wird?

4 Antworten

Ist der Vater berufstätig, hat er sei diesem Jahr einen Selbstbehalt von 1000 €.

Für Nichtberufstätige liegt dieser Satz bei 800 €. Alles was drüber liegt, wird auf die Kinder anteilsmäßig verteilt.

Wenn der Kindsvater wieder Vater wird, erhöht sich die Anzahl der Unterhaltsberechtigten, d.h. es gibt eine andere Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle und es ändern sich Selbstbehaltswerte. Das liegt daran, daß die Unterhaltsbeträge für Kinder dort nach einer bestimmten Standardzahl von Unterhaltsberechtigten berechnet sind.

Grob gilt: für jede weitere unterhaltsberechtigte Person geht der Unterhalt eine Stufe tiefer. Im Einzelfall wäre das Familiengericht anzurufen, um eine abweichende Entscheidung zu erwirken.

Hallo luna122, ja der Unterhalt kann, muss aber nicht zwangsläufig gekürzt werden !

Der Vater darf einen gewissen Teil seines Einkommens für sich behalten. Dies ist der so genannte "Selbstbehalt". Dieser Selbstbehalt beträgt 900,- €. Nur das Einkommen, das über dem Selbstbehalt liegt, wird zum Unterhalt herangezogen.

K.