Mieterhöhung im Mietvertrag festgeschrieben - wie hoch darf diese höchstens sein?

3 Antworten

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, dass Vermieter und Mieter eine Vereinbarung über eine Mieterhöhung treffen.

Der BGH hat klargestellt, dass für diese Vereinbarung die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht vorliegen müssen. Es gelten grundsätzlich nur die allgemeinen Regeln über die Abgabe von Erklärungen und den Abschluss von Verträgen.

Danach können Mieterhöhungsvereinbarungen gerade auch ausdrücklichen im Vertrag mitgeregelt werden.

Ja, das ist rechtens. Die entsprechenden Vorschriften fndest Du im BGB unter den §§ 557, 557a(!) und 557b

§557a ist das, was hier vermutlich zutrifft. Eine Begrenzung in der Erhöhung ist nicht vorgesehen, nur ein paar andere Umstände.