Arbeitszimmer: Welche Kosten ansetzen bei Außendienst mit HomeOffice?
Drei Tage im Auto, zwei Tage im Home Office: Strom- und Heizungskosten fallen dann weniger an, weil ja niemand das Büro nutzt. Was darf man absetzen?
Um mal ein Beispiel bei eigengenutzem Wohneigentum zu machen: Heizöl für das ganze Haus mit 100 qm kostet 1000 Euro. Das Arbeitszimmer ist 10 qm groß, sind also 10% Anteil. Kann ich dann 100 Euro absetzen, oder muß ich genau rechnen und bei 46 Arbeitswochen mit je 5 Tagen nur die Tage anrechnen, in denen auch wirklich das Zimmer genutzt wird? Bei 230 Arbeitstagen fallen 100 Euro an, anwesend jedoch nur 92 Tage und damit 100/230x92 = 40 Euro. Heizölverbrauch so genau zu berechnen ist kaum möglich; schließlich heizt man ja trotzdem den Raum, wenn niemand da ist, wenn auch niedriger. Die Grundsteuer wird nicht weniger, wenn man den Raum nicht nutzt und so ist es auch mit der Gebäudeversicherung.
Wie sieht das das Finanzamt?
Danke!
1 Antwort
Du nimmst die Nebenkosten (Gas, Wasser, Strom, Öl, Schornsteinfeger, Müllgebühr, Grundsteuer) und rechnest diese anteilig auf die Grundfläche um, d.h. 10% werden dem Arbeitszimmer zugeschlagen.
Die Telefon- und Internetkosten rechnet man anteilig (je nach Haushaltsgröße z.B. mit 20-50% für die Grundgebühr und nach Positionen oder anteilig für die Telefonkosten) ab. Hast Du eine eigene MSN für das Home Office, ist das einfach zu trennen. Du mußt nicht einzelne Nummern herausfiddeln.
Bestehen Baudarlehensverträge, so werden die Schuldzinsen ebenso anteilig aufgerechnet. 10% der Schuldzinsen, die im Kalenderjahr gezahlt werden, gehen in die Arbeitszimmerkosten ein.
Bei einer Abschreibung der Immobilie über 50 Jahre wären also 2% pro Jahr anzusetzen. Davon werden 10% dem Arbeitszimmer zugerechnet. Hat das Haus also 200.000 EUR gekostet, sind das 4.000 EUR Abschreibung p.a. und somit 400 EUR Abschreibung für das Arbeitszimmer im Jahr.