Elternhaus erben- was muß meine Schwester zahlen wenn ich ihr meinen Anteil schenke?
Wir werden eine alte Bleibe erben, meine Schwester will sie gern haben--ich nicht. Die Überlegung: wenn wir sie beide zur Hälfte erben, u. ich schenk ihr dann meinen Teil, muß sie dann mehr zahlen als wenn ich das Erbe einfach ablehne-wir haben keine weiteren Geschwister.
2 Antworten
Da der Schenkungs/Erb-Freibetrag von Elternteil zum Kind mit 400.000€ viel größer ist als der Schenkungs/Erb-Freibetrag zwischen Geschwistern mit gerade mal 20.000€, ist Deine Überlegung richtig:
- Fall1: Schwester erbt 200.000 direkt von einem Elternteil = 0€ Schenkungssteuer
- Fall2: Schwester erbt 1/2 von einem Elternteil und Du schenkst Ihr Deine Hälfte im Werz von 100.000€, dann muss Sie auf den 20.000€ übersteigenden Betrag 30% Schenkungssteuer zahlen, also 80.000€ x 0,30 = 24.000€ Schenkungssteuer
- Fall3: Schwester kauf verbilligt Deine Hälfte für 80.000€ ab, dann bekommt dies nur 20.000€ geschenkt und es ist keine Schenkungssteuer zu zahlen - jedoch 80.000€ an Dich.
Klar! Das wollte ich mit meinen Zahlen/Beispiel auch deutlich machen.
Innerhalb von 10 Jahre durch Schenkung oder Erbe deiner Schwester zugefallenes Vermögen wäre oberhalb von 400.000 EUR steuerpflichtig; bei 420.000 EUR müsste sie also (11 % von 20.000 EUR) 2.200 EUR Steuern bezahlen - kein schlechtes Geschäft für ein halbes Haus, oder?
Ob du dein gesamtes (!) Erbe (Schmuck, Geld, Nachlassgenstände mit ideellem Wert) ausschlägst oder einfach nach dem Erbfall eine von der Schwester beim Grundbuchamt beantragten (kostenlosen) Umschreibung nur auf ihren Namen zustimmst (bzw. nach Ablauf von 4 Wochen nach Mitteilung des Amtes das unwidersprochen erklärst), spielt bei dem Vermögenserwerb deiner Schwester keine Rolle :-)
Da neige ich aus deiner Sicht zu Variante 2, wenn du denn schon auf Mieteinnahmen abzgl. hälftiger Kosten der Immonbilie bzw. Auszahlung des halben Verkehsrwertes des gemeinsam ererbten Hauses verzichten möchtest.
G imager761
macht es keinen Sinn, sich erst mit 1/2 Miteigentumsanteil im Grundbuch eintragen zu lassen, um dann per kostenpflichtigem Notarvertrag Schenkung vorzunehmem und als Beschenkte darauf reichlich Steuern zu bezahlen :-(
Sondern Erbauseinanderstzung im Innenverhältnis derart zu betreiben: Du wirst Alleineigentümerin, ich bekomme den Rest des Nachlasses :-)
G imager761