Dienstwagen - Nachträglich über Steuererklärung auf Pauschalversteuerung wechseln?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, nimm es mir bitte nicht übel, aber zu der Versteuerung Deiner Dienstwagennutzung hast Du wenig verstanden.

in 2012 hatte ich meinen Dienstwagen via Pauschalversteuerung (0,002%-Regelung) versteuert.

Nö. Du hattest (hoffentlich) die Privatnutzung mit 1% und Deine Fahrten zur Arbeit mit 0,002% individuell versteuert. Als anerkannter Hellseher behaupte ich, dass Du im Aussendienst bist oder Heimarbeiter. Dein AG hat den möglichen Anteil* der Fahrten zur Arbeit (FWA) pauschal mit 15% versteuert. Für diese Summe* fielen für Dich keine Lohnsteuern an und für Dich + Deinen AG keine Sozialversicherungsbeiträge. Im Gegenzug mindert der Betrag* Deine WK, was Dir wurscht ist.

Für 2013 bin ich dann - warum auch immer - auf die Individualversteuerung (0,002%-Regelung) gewechselt.

Hä? Die Individualversteuerung der Dienstwagennutzung ist die Fahrtenbuchführung. Hast Du das gemacht? Eher nein. Falls doch, stimmt die Aussage, dass während des Jahres kein Wechsel möglich ist.

Wann lohnt sich was?

Die 1%-Methode lohnt sich schon deswegen, weil Du keinen eigenen Wagen unterhalten musst. Rechne Dir in einer stillen Stunde mal aus, was Anschaffung + Unterhalt einer eigenen Kiste kosten würde und setze die zu versteuernden Beträge dagegen. Vergiss nicht die Kleinigkeiten wie Winterreifenwechsel u. Einlagerung usw.

Die individuelle Methode, also Fahrtenbuch, rechnet sich dann, wenn Du überhaupt wenig privat fährst und keinen weiten Weg zum Arbeitsplatz hast. Zusätzlich musst Du diszipliniert sein und Deine Fahrten - und zwar alle - akribisch aufschreiben, am besten täglich und nicht zwischen Weihnachten und Neujahr.

Auch bei der Fahrtenbuchmethode kann der AG den nach Jahresende ermittelten Anteil an FWA pauschal mit 15% versteuern, wenn er mag.

Es dürfte für mich doch ganz einfach von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber die Steuern zahlt.

Logisch, das wäre für uns alle ein Vorteil.

kann ich nachträglich über die Steuererklärung auf die Pauschalversteuerung wechseln?

Wenn Du damit die 15%-Versteuerung meinst: NEIN

So und jetzt verschwindet Fredl wieder zu RF - bis mal wieder einer was Interessantes fragt.

@Cheor: Äh - wenn alles doch ganz anders ist, melde Dich nochmal, dann fangen wir von vorn an.

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Ganz so schlimm ist es mit meinem Verständnis nicht ;-) Aber meine Beschreibung war wohl doch zu ungenau.

Ja, die Privatnutzung wird mit 1% versteuert. Zusätzlich wurden/werden die Fahrten zur Arbeit wie folgt versteuert:

  • In 2012 gemäß 0,002%-Regelung pauschal 15% durch den AG
  • In 2013 gemäß 0,002%-Regelung individuell

Sowohl in 2012 als auch in 2013 habe ich für die Fahrten zur Arbeit (aber nicht für die Privatfahrten) ein Fahrtenbuch geführt.

Die 0,002%-Regelung mit Fahrtenbuch ist für mich günstiger als die 0,03%-Regelung, da ich im Jahr nur auf etwa 140-150 Fahrten zur Arbeit komme. Dies sind weniger als die 180 Fahrten zur Arbeit, bei denen 0,002%- und 0,03%-Regelung den gleichen GWV ergeben.

Zu Frage 1: Ändert sich durch diese Informationen irgendetwas? So wie ich deine Antworte lese nicht. Denn auf die Frage nach dem nachträglichen Wechsel von 0,002%-Regelung individuell auf 0,002%-Regelung pauschal 15% im Rahmen der Steuererklärung, schreibst du ja ein recht deutliches NEIN. Meine Wahl der 0,002%-Regelung individuell für 2013 war dann wohl schlichtweg Unsinn. Naja, zum Zeitpunkt der Wahl hatte ich das Prinzip eben nicht verstanden.

Zu Frage 2: Folgende Info hatte ich noch zur Unterscheidung von Individualversteuerung und Pauschalversteuerung 15% gefunden: Die individuelle Versteuerung als laufender Arbeitslohn ist für den AN gegenüber der Lohnsteuerpauschalierung mit 15% dann vorteilhaft, wenn der laufende Monatslohn ohnehin die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschreitet und der AN mit anderen Werbungskosten den bei der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 EUR bereits erreicht hat, so dass sich die Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte steuerlich voll als Werbungskosten auswirken können.

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@Cheor

Sowohl in 2012 als auch in 2013 habe ich für die Fahrten zur Arbeit (aber nicht für die Privatfahrten) ein Fahrtenbuch geführt.

Du hast also 1% versteuert und zum Nachweis, dass du nicht täglich zur Arbeit fährst, das FB geführt. So wird das vom Gesetzgeber ja auch verlangt.

Meine Wahl der 0,002%-Regelung individuell für 2013 war dann wohl schlichtweg Unsinn

Kann man so sagen. Jetzt musst du auf den Goodwill Deiner Lohnbuchhaltung, bzw. erstmal den Deines Chefs hoffen. Wir haben immer noch 2013 und die Pauschalierung ab Januar könnte nachgeholt werden. Das ist keine Änderung der Versteuerungsmethode. Eine Änderung der Versteuerungsmethode wäre, wenn Du mittendrin von 1% auf Fahrtenbuch komplett wechseln wolltest. Das geht nicht, bzw. nur dann, wenn Du ein neues Auto bekämst.

Die Nachholung der Pauschalversteuerung bedeutet aber eine Menge Arbeit für die Lohnbuchhaltung und das Einverständnis Deines AG, wie 2012 die Pauschalsteuer zu übernehmen. Frag halt einfach nach, Versuch macht kluch.

Zu Frage 2: ich übersetz mal ein wenig. Das heisst nichts anderes, als dass Du durch die Pauschalierung im Überschreitungsfall keine Ersparnis der Sozialversicherung hast und die Geltendmachung der vollen Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten Dir mehr bringen könnte. Dazu müsstest Du noch etliche andere WK haben, hast Du aber nicht.

In Deinem Fall dürfte die Arbeitgeberpauschalierung vorteilhafter sein.

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@FREDL2

Herzlichen Dank für deine hilfreichen Antworten!

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