Ist es bereits ein versicherter Unfall, wenn man im Treppenhaus auf Weg zur Arbeit stürzt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Da bin ich völlig anderer Meinung !

Das ist mit ziemlicher Sicherheit ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung !!!

Jetzt heißt es schnell und richtig handeln: Es muss eine Meldung bei der BG deiner Branche eingehen !!! Ich vermute Baugewerbe - hier ist der entsprechende Link:

http://www.bgbau.de/die-bg-bau/unfall/index/unfallanz

Ein D-Arzt muss sehr rasch einen D-Arzt Bericht erstellen, das gilt für ambulante Patienten.

Ist der Patient stationär, so machen es einigen Kliniken sich es sehr einfach und rechnen über die Krankenkasse ab. Die Klinik muss eine § 6 Zulassung haben, um zu melden - und viele Kliniken haben das genau nicht. Und einen Patienten gibt man freiwillig nicht her, und welcher verunfallte Patient kennt schon die BG-lichen Regelungen. Der Verletzte kann verlangen rasch in eine BG Klinik verlegt zu werden - diese gibt es in Berlin-Marzahn, Hamburg, Bremen mit einer Sonderstation, Halle, Bochum, Duisburg, Koblenz mit einer Sonderstation, Frankfurt, Ludwigshafen, Tübingen und Murnau.

Die BG Bau ist Träger der Kliniken in Duisburg, Frankfurt und Murnau.

Dem Verletzten wird ein vorläufiges Aktenzeichen zugeteilt und das Verfahren läuft.

Zitterbacke  20.08.2013, 00:09

Von welchem Ort ist er denn losgelaufen?

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blnsteglitz  20.08.2013, 18:30

qtbasket - da bist du aber auf dem Irrweg mit deiner Meinung......

:-(

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Der Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt und endet an der Haustür. Ereignet sich der Unfall - wie hier - im Treppenhaus von oder zu der Wohnung, liegt kein Wegeunfall vor.

Es handelt sich in diesem Fall vielmehr um einen Unfall im häuslichen Bereich, der nicht den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießt.