Marder auf Dachboden und Wespennest - muss Vermieter hier tätig werden? Kammerjäger?
Freunde haben ein Haus gemietet und zahlen wirklich eine hohe Miete. Das Haus ist alt, nun haben sich Marder auf dem Dachboden angesiedelt und es ist ein Wespennest in einem hohlen Dachbalken. Muss hier der Vermieter für einen Kammerjäger aufkommen oder ist das Sache des Mieters?
2 Antworten
Bei Mardern ist der Vermieter in die Pflicht zu nehmen, denn bei erheblichen nächtlichen Lärmstörungen durch einen im Dachbereich eines Mietshauses nistenden Marder ist eine monatliche Mietminderung von ca. 30% der Bruttokaltmiete gerechtfertigt.
Ist das Wespennest nicht all zu groß, einfach eine Tüte drüber stülpen und hinaus damit. Allerdings erledigt sich das auch in den nächsten Wochen von allein, denn bald setzt das große alljährliche Wespensterben wieder ein.
Ist das Wespennest nicht all zu groß, einfach eine Tüte drüber stülpen
Eine mutige Empfehlung und gut beobachtet! Momentan ist Wespen-hightime ("Hoch-Zeit").
Ein Wespennest ist relativ kostengünstig zu entfernen, da muss wohl der Mieter selbst für aufkommen. Der andere "Untermieter" muss vom Dachboden vertrieben werden und das Haus durch bauliche Maßnahmen Marderdicht gemacht werden. Dies ist wiederum Sache des Vermieters.