Marder auf Dachboden und Wespennest - muss Vermieter hier tätig werden? Kammerjäger?

2 Antworten

Tätig werden muß der Vermieter. Die interessante Frage kann dann allerdings anschließend sein, ob die Kosten dafür als Nebenkosten umlegbar sind. Ich mach so was gnadenlos.

Hallo Richter Gnadenlos, sieh mal:

Kosten, die einem Vermieter für die akute Schädlingsbekämpfung entstehen, darf er nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. In diesem Fall sind sie als Instandhaltungs- bzw. Mängelbeseitigungskosten von ihm selbst zu tragen. Schädlingsbekämpfungskosten können als Betriebskosten nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie für regelmäßige prophylaktische Maßnahmen entstehen. Amtsgericht Hamburg, AZ: 45 C 35/01

Jetzt lass Dir was einfallen, damit ich Deine Mieter nicht dazu aufhetze, ihren Betriebskostenabrechnungen zu widersprechen ;-))

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@Primus

Zu spät: Die Kosten für Mäusebekämpfung (Schande über mich) haben sie mir letztes Jahr anstandslos überwiesen. Und um Mäuse zu bekämpfen muß man anständig Mäuse locker machen. Knapp 500 Mäuse -äh- Euro habe ich latzen müssen und mich gerne davon entlastet gesehen.

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@Privatier59

Na gut, einmal lass ich das noch durchgehen......und werde schweigen!

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@Privatier59

"....... die Kosten der Mäusebekämpfung (Schande über mich) ..... " war dies Unwissenheit oder Berechnung ? ;-)

Aber manchmal haben eben auch Vermieter ums Überleben zu kämpfen. Sind wirklich harte Zeiten für Vermieter ! ! ! :o)) K.

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@Primus

Schädlingsbekämpfungskosten können als Betriebskosten nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie für regelmäßige prophylaktische Maßnahmen entstehen.

"* Anderer Ansicht ist da das AG Offenbach, Urteil vom 20. September 2001, Az: 34 C 132/01 NZM 2002, 214: "Als Betriebskosten umlagefähig sind auch die Kosten einer einmaligen Schädlingsbekämpfung".* Quelle: Mietrechtslexikon.de

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@LittleArrow

Wenn sich die Gerichte schon nicht einig sind, wie sollen wir da auf einen Nenner kommen ;-)

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@Gaenseliesel

Gnä Frau, nicht weniger als 2 der Mieter sind Rechtsanwälte und auch die haben anstandslos bezahlt. Den mutmaßlichen Grund dafür kannst Du dem sehr informativen Kommentar von LA entnehmen.

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@Privatier59

Hi Privatier59 ! .........Den mutmaßlichen Grund dafür kannst Du dem sehr informativen Kommentar von LA entnehmen .

Na dann ist doch alles nach Recht und Gesetz abgerechnet worden - wo ist das Problem ? Somit brauchst Du zum Glück kein schlechtes Gewissen mehr zu haben und kannst ganz beruhigt schlafen !

" Ein gutes Gewissen ist das beste Ruhekissen " !!!

:-))))) Gruß !

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Bei Mardern ist der Vermieter in die Pflicht zu nehmen, denn bei erheblichen nächtlichen Lärmstörungen durch einen im Dachbereich eines Mietshauses nistenden Marder ist eine monatliche Mietminderung von ca. 30% der Bruttokaltmiete gerechtfertigt.

Ist das Wespennest nicht all zu groß, einfach eine Tüte drüber stülpen und hinaus damit. Allerdings erledigt sich das auch in den nächsten Wochen von allein, denn bald setzt das große alljährliche Wespensterben wieder ein.

Ist das Wespennest nicht all zu groß, einfach eine Tüte drüber stülpen

Eine mutige Empfehlung und gut beobachtet! Momentan ist Wespen-hightime ("Hoch-Zeit").

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