Finanzamt möchte Kreditvertrag bei PV Anlage einsehen

4 Antworten

Ist Dir das Wort "Betriebsprüfung" geläufig? Falls nein, dann schau mal nach was auf Dich zukommen kann wenn Du dem Wunsch des Finanzamts nicht nachkommst. Steuerzahlen ist kein Wunschkonzert. Da gibt es Regeln zu beachten. Diese Regeln werden vom Gesetzgeber gemacht und vom Finanzamt ausgeführt, notfalls auch gegen den Willen des Steuerpflichtigen.

Da muss doch gar keine Betriebsprüfung gemacht werden. Es wird einfach der Steuerabzug der Kreditzinsen gestrichen. Das wird doch diesen Informationsverweigerer viel eher wachrütteln.

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@LittleArrow

Es muß zwar keine Betriebsprüfung gemacht werden, in solchen Fällen besteht aber für den Sachbearbeiter die Neigung dazu, eine solche anzuregen: Zum einen hat er damit lästige Arbeit vom Tisch -dafür ist nämlich ein Kollege zuständig- und zum anderen erfolgt die Kontrolle dann ja nicht nur punktuell sondern generell.

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Ich habe das gleiche Kreditmodell für meine PV-Anlage. Ist in den "Zinsen" der Sparbeitrag für den Bausparvertrag enthalten? Das wäre ja die Tilgung. Das kann dann nicht angesetzt werden. Zahlst Du MWST auf die Zinsen? Da gab es bei mir Probleme. Das FA war erstaunt, das auf Zinsen MWST fällig werden, und wollte den Nachweis.

Hallo, danke für die Antworten. Klar, das ich zur Offenlegung verpflichtet bin, damit habe ich kein Problem. Nur was mich wundert eine Betriebsprüfung hatte ich schon, weil ich Freiberufler bin und da gab es seinerzeit beim kontrollieren der PV-Unterlagen keinerlei Schwierigkeiten und Probleme. Jetzt auf einmal wollen sie wieder alles haben.

Ist ja die Frage ob der hier fragliche Punkt kontrolliert wurde. Und im übrigen hört sich das nach der Beschreibung so an, als ob die Tilgung des Kredits in der monatlichen Zahlung mit eingeschlossen wäre. So verstehe ich den Hinweis auf den "Überschuß" nämlich und Tilgungsleistungen sind ohne Zweifel nicht absetzbar. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es zu veränderten steuerlichen Ergebnissen führt und zwar zu Deinem Nachteil. Wenn Du jetzt einen großen Aufstand um die Forderung des FA machst, könnte das so interpretiert werden als ob Du ein schlechtes Gewissen hast. Folge wäre die Abgabe der Steuerakte an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des FA.

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@Privatier59

Roland: Nicht ganz unwichtig dürfte für das Finanzamt auch sein, welche Verwendungszweck-Bestimmung der Darlehesvertrag enthält.

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Hat Dich die Sparkasse etwa steuerlich beraten? Nomalerweise nutzen Freiberufler lieber - aus gutem Grund - einen Fachmann des steuerberatenden Gewerbes (ich möchte hier nicht unbedingt Werbung machen).

Wenn Du die Zinsen des Kredites als Betriebskosten (oder Werbungskosten) von den Erträgen Deiner PV-Anlage abziehen willst, dann bist Du gemäß § 90 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) zur Mitwirkung verpflichtet: http://www.buzer.de/s1.htm?a=90&g=ao

Darauf kann sich das FA berufen und Dir andernfalls den Schuldzinsabzug verweigern. Das ist aber sicherlich nicht so schlimm, weil Du sicherlich noch andere, uns bisher verschwiegene Einkommensquellen als Freiberufler hast;-)

Was als Überschuß erwirtschaftet wird, geht in einen Bausparvertrag ...

Hier unterliegst Du einer Illusion, denn Dein Überschuss (Gewinn aus PV-Anlage) ist mindestens jährlich nachträglich zusammen mit Deinen übrigen Einkünften zu versteuern. Die Einzahlung in den BSV muss also letztlich aus versteuertem Einkommen erfolgen. Die Einzahlung in den BSV ist steuerlich nicht abzugsfähig. Wenn später der Bausparkredit und das Bausparguthaben (Guthabenzinsen sind steuerpflichtig!) den Bankkredit ablöst, dann könnten die Darlehnszinsen auch gewinnmindernder Aufwand sein, wenn Du dann Deinen Kreditvertrag auf Verlangen dem FA vorlegst. Ansonsten zahlst Du die Bausparzinsen einfach aus Deinem versteuerten Einkommen. Wird schon gehen oder?;-)) Die in der Bausparrate enthaltene Tilgung ist unter keinen Umständen gewinnmindernd!