Erbin, Testament vorhanden, Schlüssel werden nicht vom Vermieter ausgehändigt

4 Antworten

Hallo Schmetterling89, für mich liest es sich so, als ob die Großmutter erst vor ein/zwei Tagen verstorben ist.

" Vermerkt " zu sein in einem Testament heißt noch gar nichts ! Evtl. ist der Bruder auch " vermerkt " oder noch andere Personen ! Was ist, wenn die nun alle einen Wohnungsschlüssel fordern ? Warte doch die Testamentseröffnung ab, wenn Dir etwas zusteht bekommst Du es sicher auch ! K.

im Testament vermerkt

Also zunächst einmal zur Terminologie: Das könnte auch nur bedeuten, dass Oma Dir einen letzten Gruß entsandt hat. Erst den Anmerkungen zu den übrigen Fragen kann man entnehmen, dass Du als Erbin eingesetzt bist.

Der Onkel ist Erbschaftsbesitzer. Von ihm kannst Du zunächst Auskunft über den Bestand des Erbes verlangen

http://dejure.org/gesetze/BGB/2027.html

und anschließend dessen Herausgabe. Der Onkel macht sich wegen Unterschlagung strafbar wenn er sich den Nachlaß unter den Nagel reißt.

Da Du den Vermieter ansprichst: Ein Vermieter darf überhaupt keine Wohnungsschlüssel zurück halten. Er hat im Zweifel keinen Schlüssel zur Wohnung.

Was also ist zu tun? Du machst mir einen überforderten Eindruck. Beauftrage einen Anwalt. Der wird für Dich zunächst Erbschein beantragen und anschließend auf Herausgabe klagen und gegen den Onkel Strafanzeige erstatten.

Nein, das Verhalten ist rechtlich völlig in Ordnung.

Entweder musst du deine Erbenstellung mit Erbschein nachweisen, um die Wohnung deiner Großmutter betreten zu dürfen. Rechtlich könnte es ja ein späteres Tetsament mit anderer Verfügung geben oder deine Erbeinsetzung angefochten sein.

Oder der Bruder lebte mit ihr dort. Dann bestimmt § 563 (2) BGB: "Andere Familienangehörige oder Personen, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein" und hätten Hausrecht.

G imager761

Warum möchte denn der Bruder die Schlüssel nicht hergeben? Will er etwas an die Seite schaffen, weil er nicht als Erbe berücksichtigt wurde?

Du könntest dem Vermieter ja die Überlegung anbieten, ob er sich mit dem Vorwurf der Begünstigung einer Straftat "anfreunden" kann. Andererseits muss die Wohnung gekündigt und aufgelöst werden. Vielleicht hat der Vermieter daran kein Interesse, weil er gut daran verdient?

Keine einfache Situation!

so sieht es aus er hat auch schon das Auto nach ihrem Tod verkauft ohne unser wissen und meinte nur zu mir es sind noch Sachen von ihm in ihrer Wohnung. Alles eine sehr komplizierte Geschichte

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