Notarieller Pflichtteilsverzicht erfolgt - jetzt verschuldet und Hartz4-Empfänger! Rechtskräftig?
Mein Cousin hat wegen einer früheren Schenkung vor einigen Jahren bereits eine norarielle Pflichtteilsverzichtserklärung seinen eltern gegenüber unterschrieben. Nun ist er verschuldet und Hartz4-Empfänger. Hat dieser Verzicht Wirksamkeit oder holt sich das Amt hier ggf. doch etwas vom Erbe, auf das er ja "freiwillig" im voraus verzichtet hat?
3 Antworten
Was genau ist an einem "notariellen Pflichttelsverzicht nun unverständlich?
Man hat öffentlich beurkundet unwiderruflich verzichtet. Da beisst die Maus keinen Faden ab und das Sozialamt sich die Zähne aus. Seine Insolvenzgläubiger übrigens auch, wenn es dazu kommen sollte :-O
G imager761
Der Verzicht auf das Pflichtteil Deines Cousins ist einige Jahre her, der Erbfall wohl noch nicht eingetreten, daher hat das mom. gar keine Auswirkungen. Sollte er noch erben (die Eltern können ihn ja nach wie vor beim Erben bedenken), würde das Erbe auf Alg II angerechnet, was meist zu einem Ende des Alg-II-Bezuges führt.
Um die Frage beantworten zu können muß man den Wortlaut der Vereinbarung kennen:
Ist denn wirklich nur auf das Pflichtteil verzichtet worden? Dann wäre ein Erbanspruch noch gegeben.
Wie hoch ist denn der geschenkte Betrag? Wie hoch wäre der Pflichtteil?
Schenkungen sind nämlich bei entsprechender Bestimmung ohnehin auf den Pflichtteil anzurechnen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/2315.html
Der sogenannte Verzicht ist nur eine Wiederholung des Inhalts dieser gesetzlichen Bestimmung. Da hat weder der Pflichtteilsberechtigte noch das "Amt" ein Anfechtungsrecht.