Notarieller Pflichtteilsverzicht erfolgt - jetzt verschuldet und Hartz4-Empfänger! Rechtskräftig?

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Was genau ist an einem "notariellen Pflichttelsverzicht nun unverständlich?

Man hat öffentlich beurkundet unwiderruflich verzichtet. Da beisst die Maus keinen Faden ab und das Sozialamt sich die Zähne aus. Seine Insolvenzgläubiger übrigens auch, wenn es dazu kommen sollte :-O

G imager761

Der Verzicht auf das Pflichtteil Deines Cousins ist einige Jahre her, der Erbfall wohl noch nicht eingetreten, daher hat das mom. gar keine Auswirkungen. Sollte er noch erben (die Eltern können ihn ja nach wie vor beim Erben bedenken), würde das Erbe auf Alg II angerechnet, was meist zu einem Ende des Alg-II-Bezuges führt.

Um die Frage beantworten zu können muß man den Wortlaut der Vereinbarung kennen:

Ist denn wirklich nur auf das Pflichtteil verzichtet worden? Dann wäre ein Erbanspruch noch gegeben.

Wie hoch ist denn der geschenkte Betrag? Wie hoch wäre der Pflichtteil?

Schenkungen sind nämlich bei entsprechender Bestimmung ohnehin auf den Pflichtteil anzurechnen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/2315.html

Der sogenannte Verzicht ist nur eine Wiederholung des Inhalts dieser gesetzlichen Bestimmung. Da hat weder der Pflichtteilsberechtigte noch das "Amt" ein Anfechtungsrecht.